Mit Hakenkreuzen und Wehrmachtsuniformen wanderten sie durch die Schweizer Berge. Die internationale Gruppe löste einen Polizeieinsatz aus – bleibt aber straffrei.
Eine Wandergruppe in Wehrmachtsuniformen sorgte am Wochenende für einen Polizeieinsatz in den Schweizer Bergen. Wie eine Augenzeugin dem Schweizer Rundfunk SRF mitteilte, trug die Gruppe vollständige Uniformen der Wehrmacht (deutsche Streitkräfte 1935-1945), wobei an einigen Kleidungsstücken sogar Hakenkreuze und weitere nationalsozialistische Symbole erkennbar waren.
Die Kantonspolizei Bern bestätigte auf Anfrage, dass bereits am Freitag ein entsprechender Hinweis eingegangen sei. Die Beamten trafen die Wanderer schließlich am Samstag auf der Iffigenalp an, nachdem diese vom Wildhornmassiv herabgestiegen waren. Die Polizei forderte die Gruppe auf, die mit NS-Symbolen versehenen Jacken abzulegen, um mögliche Konfrontationen mit anderen Personen zu vermeiden.
Internationale Teilnehmer
Bei der Personalienfeststellung stellte sich heraus, dass die etwa 25 Personen umfassende Gruppe aus verschiedenen europäischen Ländern sowie aus den USA stammte. Strafrechtliche Folgen hat der Vorfall für die Beteiligten allerdings nicht: Das Tragen von NS-Symbolen ist in der Schweiz derzeit nicht strafbar. Diese rechtliche Lücke führte in der Vergangenheit wiederholt dazu, dass die Schweiz als Treffpunkt für rechtsextreme Gruppierungen genutzt wurde.
Gesetzesänderung geplant
Diese Situation könnte sich jedoch in naher Zukunft ändern. Sowohl der Nationalrat als auch der Ständerat (die beiden Kammern des Schweizer Parlaments) haben im vergangenen Jahr mit deutlicher Mehrheit beschlossen, den Hitlergruß und das Hakenkreuz unter Strafe zu stellen.
Der Bundesrat (Schweizer Regierung) wurde beauftragt, einen entsprechenden Gesetzesentwurf zum Verbot nationalsozialistischer Symbole auszuarbeiten.
Aktuelle Entwicklungen zum Verbotsgesetz
Der Gesetzgebungsprozess ist bereits weit fortgeschritten: Die Vernehmlassung zum geplanten Verbot wurde im März 2025 abgeschlossen. Derzeit arbeitet der Bundesrat an der Finalisierung des Gesetzesentwurfs.
Nach den aktuellen Plänen soll das öffentliche Verwenden und Verbreiten von NS-Symbolen wie Hakenkreuz, Hitlergruß und SS-Runen künftig mit einer Ordnungsbuße von 200 Franken geahndet werden. Bemerkenswert ist, dass das Verbot auch weniger bekannte rechtsextreme Erkennungszeichen wie bestimmte Zahlencodes – beispielsweise „18″ und „88″ – umfassen soll.
Das neue Gesetz sieht jedoch keine pauschale Strafbarkeit vor. Entscheidend wird der jeweilige Kontext sein: Ob ein Symbol strafbar ist, soll von der Situation und der Absicht abhängen, mit der es verwendet wird. So soll zwischen historischen oder bildenden Darstellungen und tatsächlich rechtsextremer Verwendung unterschieden werden.