Zehntausende Wiener Parkpickerl laufen bald ab – und mehr als die Hälfte der Betroffenen hat noch nicht reagiert.
Ende Februar laufen in Wien rund 80.500 Parkpickerln ab. Insgesamt sind in der Bundeshauptstadt derzeit 402.877 Fahrzeughalter im Besitz einer gültigen Ausnahmegenehmigung. Vier Jahre nach der stadtweiten Einführung der Kurzparkzone steht nun eine Verlängerungswelle an – besonders betroffen sind die bevölkerungsreichen Bezirke Wien-Hietzing, Wien-Floridsdorf, Wien-Donaustadt und Wien-Liesing.
Mehr als die Hälfte der betroffenen Besitzer hat bislang noch keinen neuen Antrag gestellt. Rund 17.000 Verlängerungen sind damit noch ausständig. Die Zeit, um rechtzeitig zu handeln und Strafzettel zu vermeiden, läuft jedoch noch nicht ab.
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Dringender Appell
Die Bezirksämter richten nun einen dringenden Appell an alle Betroffenen: Eine Verlängerung sollte frühzeitig beantragt werden. Aus der Praxis sei bekannt, dass Zahlungen häufig erst in letzter Minute eingehen – was das Risiko birgt, dass sie nicht fristgerecht verbucht werden.
Der Antrag kann entweder persönlich beim Bezirksamt des Hauptwohnsitzes oder über das Online-Portal eingereicht werden, wobei eine Laufzeit von mindestens vier Monaten bis maximal zwei Jahren gewählt werden kann. Wer den digitalen Weg wählt, sollte beachten, dass die Zahlungsverarbeitung je nach Bankinstitut bis zu einer Woche in Anspruch nehmen kann. Erst nach erfolgtem Zahlungseingang wird der Bescheid ausgestellt.
Solange kein gültiges Parkpickerl vorliegt, droht beim Abstellen des Fahrzeugs eine Verwaltungsstrafe.
Kosten & Beantragung
Das stadtweite Parkpickerl wurde im März 2022 eingeführt und schlägt aktuell mit 13 Euro pro Monat zu Buche. Für die Beantragung fallen Bundes- und Verwaltungsabgaben an. Wer den Antrag direkt beim Magistratischen Bezirksamt stellt, zahlt insgesamt 56,70 Euro.
Über das Online-Portal ist die Beantragung günstiger: Mit ID Austria beträgt die Gebühr 43,70 Euro, ohne ID Austria sind es 51,70 Euro. Anträge können über die offizielle Website der Stadt Wien eingereicht werden.
Dort lässt sich auch die Gültigkeit eines bestehenden Parkpickerls jederzeit abrufen.