Eine österreichische Rechtsanwaltskanzlei fühlte sich durch eine ein-Stern-Bewertung eines Nutzers auf einer Bewertungsplattform in ihrer Ehre verletzt und sah ihre Kreditwürdigkeit gefährdet. Der User namens „Shutdown“ hinterließ keine Erklärung für die schlechte Bewertung, was die Kanzlei dazu veranlasste, den Betreiber der Plattform zu verklagen.

Urteil bleibt anonymisiert
Das Gerichtsurteil wurde anonymisiert veröffentlicht. bei dem betroffenen Konzern handelt es sich um die bekannte Internetsuchmaschine Google und ist ebenfalls für Dienste wie „Google Maps“ und „Google Local Listings“ verantwortlich. Obwohl der genaue Name des Unternehmens nicht genannt wurde, ist dennoch klar, um welches Unternehmen es sich handelt.
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Entscheidung des Obersten Gerichtshofs
Der Oberste Gerichtshof (OGH) entschied gegen die Klage der Anwaltskanzlei und stellte fest, dass die Ein-Stern-Bewertung weder ehrverletzend noch kreditschädigend sei. Die Entscheidung gilt auch dann, wenn der Nutzer „Shutdown“ niemals ein Mandant der Kanzlei gewesen sein sollte.