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Verurteilung

Pharmariese zahlt 95 Millionen für Babynahrungsskandal!

(FOTO: iStock)

In einer richtungsweisenden Entscheidung hat das Gericht in St. Louis, Missouri, den Pharmariesen Abbott Laboratories zu einer Schadensersatzzahlung von 95 Millionen Dollar verurteilt. Dieser Rechtsfall, der in den USA für Aufsehen sorgte, steht im Zusammenhang mit Klagen wegen verunreinigter Babynahrung, die zu schwerwiegenden Gesundheitsproblemen geführt hat. Ein kleines Mädchen aus Illinois, geboren als Frühchen und ernährt mit einer Spezialnahrung von Abbott, entwickelte eine schwerwiegende Darmerkrankung, was zum Gerichtsverfahren führte.

Ein Fall mit weitreichenden Konsequenzen

Die gerichtliche Auseinandersetzung nahm ihren Anfang, als die Mutter des geschädigten Mädchens gegen Abbott Laboratories klagte. Sie warf dem Unternehmen vor, nicht ausreichend über die Risiken der Spezialnahrung für frühgeborene Kinder informiert zu haben. Ihre Tochter erkrankte nach der Einnahme dieser Nahrung an Nekrotisierender Enterokolitis (NEC), einer potenziell tödlichen Darmerkrankung, die im Jahr 2021 diagnostiziert wurde. Trotz des Überlebens des Mädchens bleiben irreversible neurologische Schäden zurück, die eine dauerhafte Pflege nötig machen.

Abbotts Verteidigung und der Kampf um Gerechtigkeit

Die Anwälte von Abbott argumentierten im Gerichtsverfahren, dass nicht die Babynahrung, sondern ein Geburtstrauma für die langfristigen Schäden des Kindes verantwortlich sei. Diese Verteidigungsstrategie konnte das Geschworenengericht jedoch nicht überzeugen. Dieser Fall markiert das erste Mal, dass Abbott wegen verunreinigter Babynahrung vor Gericht stand, doch es liegen bereits hunderte ähnliche Klagen gegen das Unternehmen vor.

Die Entscheidung des Gerichts in St. Louis könnte somit der Beginn einer ganzen Welle von Verfahren gegen Abbott Laboratories sein, bei denen es um die Gesundheit und Sicherheit der kleinsten und verletzlichsten Verbraucher geht. Die Entscheidung unterstreicht die Bedeutung der Produktsicherheit und der Informationspflicht gegenüber den Konsumenten.