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SCHWEIZ

Schutzkonzept: Maskenpflicht im Freibad – außer beim Schwimmen

SCHWIMMBAD_MASKE
(FOTO: iStock)

Maskenpflicht bis zum Wasser, Einbahn-Schwimmen und keine direkte Mund-zu-Mund-Beatmung vom Bademeister: Soll so etwa der Corona-Sommer in der Schweiz aussehen?

Bald kann die Badesaison starten: Viele Freibäder bereiten österreichweit das Aufsperren vor, aktuell werden noch einige Maßnahmen- und Schutzkonzepte ausgearbeitet. Schweiz denkt einen Schritt weiter und hat auch deswegen viele Bäder aufgesperrt. Mit teils strengen Regeln-zeigen sie vor, wie es auch in Österreich kommen wird?

Die Schweizer Plattform badi-info.ch weist darauf hin, dass dieses Jahr verschärfte Regeln gelten werden. Strenge Personenlimitierungen, Maskenpflicht und beim Genuss der Freibad-Pommes oder Langos gilt: Nur mit Angabe der Kontaktdaten und auf Terrasse.

Die Maßnahmen würden indes verschieden interpretiert, berichten die Bad-Kenner von der Plattform badi-info weiter. „In manchen Bädern ist nur reiner Schwimmbetrieb erlaubt, kein Rutschen, Plantschen, Chillen oder Sonnenbaden. In anderen gilt eine generelle Maskenpflicht bis zum Beckenrand.“

Schwimmen nur in eine Richtung:
Diese strengen Regeln führen etwa die Oltner Bad. „Es gilt auf dem ganzen Areal Maskenpflicht – außer beim Schwimmen“, heißt es im Schutzkonzept. Auch im Konzept des Bades Suhr steht: „Der Zugang zu den Becken ist nur mit Maske gestattet.“ Noch ist unklar, was mit der Maske zu tun ist, wenn man beim Schwimmbecken angelangt ist.

Das Schwimmbad in Olten ist genauer geregelt. Es gibt nicht nur getrennte Bahnen, sondern auch eine einzige Schwimmart. „Geschwommen wird im Kreisverkehr gegen den Uhrzeigersinn immer am Rand der jeweiligen Zone. Das seitliche Hineinspringen in das Schwimmerbecken ist verboten.“ Ein weiteres Bad hat eine komplett andere Regelung in Zofingen eingeführt: „Es wird in den Schwimmerbecken pro Bahn nur in eine Richtung geschwommen.

Einlass mit Jeton:
Um die Zahl der Schwimmer im Becken zu kontrollieren, hat das Bad in Frick folgendes eingeführt: Personen, die schwimmen wollen, müssen dem Bademeister einen Jeton geben, den man nach Verlassen des Schwimmbeckens wieder bekommt. Das liegt daran, weil auch im Wasser die 1,5 Meter-Abstandsregel gilt.

In Zofingen haben die Bademeister auch ein Schutzkonzept, an die sie sich halten müssen: „Eine Reanimation ist mit einem Ambu-Beutel durchzuführen. Auf Mund-zu-Mund-Beatmung ist zu verzichten.“ Als Ambu-Beutel wird ein Gerät bezeichnet, mit dem das Beatmen ohne direkten Körperkontakt durchgeführt werden kann.

Lockerungen in Sicht:
Die verschärften Maßnahmen will der Bund jetzt ein wenig lockern. Am 29. April hat er diverse Vorschläge in die Konsultation geschickt, dies gilt auch für die Freibäder. „Im Hinblick auf die Badesaison soll für Badeanstalten die Möglichkeit geschaffen werden, für gewisse Teile des Außenbereichs, wie etwa den Badebereich oder die Liegewiesen, in ihren Schutzkonzepten Ausnahmen von der Maskenpflicht vorzusehen.“