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WEISUNGSRAT

Anklage gegen Ex-Kanzler Kurz: Die Entscheidung ist gefallen

Sebastian Kurz
(Foto: EPA/ANTHONY ANEX)

Kein Zweifel besteht daran, dass der ehemalige österreichische Kanzler Sebastian Kurz großes öffentliches Interesse weckt. Insbesondere sein mögliches Strafverfahren, das seit über zwei Jahren aufgrund einer möglichen Falschaussage vor dem Ibiza-U-Ausschuss untersucht wird, zieht viel Aufmerksamkeit auf sich. Bei der Frage, ob er in die Bestellung von Thomas Schmid zum ÖBAG-Chef involviert war, soll er lediglich mit „Na“ geantwortet haben, obwohl Chats belegen sollen, dass er sehr wohl darin verwickelt war. Doch wie in jedem Rechtsstaat gilt auch hier die Unschuldsvermutung.

In der Zwischenzeit liegt der Vorhabensbericht der WKStA, der entscheidet, ob das Verfahren eingestellt oder zur Anklage gebracht wird, schon seit geraumer Zeit im Justizministerium. Jeder Bericht über ein Verfahren von öffentlichem Interesse wird zunächst an die Oberstaatsanwaltschaft und anschließend an den Weisungsrat weitergeleitet. Letzterer berät die Justizministerin direkt. „In praktisch allen Fällen hält sich der oder die Ministerin an diesen Rat“, so aus dem Ministerium. Damit steht auch Justizministerin Alma Zadic, die angekündigt hat, diesem Rat ebenfalls zu folgen, in einer langen Tradition.

Die jüngste Sitzung des Weisungsrats hat nun ein Urteil gefällt: Es gibt „keine grundsätzlichen Einwände“ gegen das Vorhaben der Staatsanwaltschaft in Bezug auf Ex-Kanzler Sebastian Kurz, so das Justizministerium. Ob die WKStA einen Strafantrag einbringen möchte oder nicht, bleibt jedoch noch unklar. Bekannt ist nur, dass der Weisungsrat das geplante Vorgehen abgesegnet hat.

Strafantrag

Einige politische Insider gehen so weit zu behaupten, dass bereits ein Strafantrag von der Staatsanwaltschaft eingebracht wurde. Ein Sprecher von Kurz äußerte sich dazu wie folgt: „Mittlerweile hat es fast schon Tradition in Österreich, dass Medienvertreter vor den Betroffenen über Verfahrensschritte informiert sind. Es wäre für uns jedenfalls wenig überraschend, wenn die WKStA trotz 30 entlastender Zeugenaussagen dennoch entschieden hätte, einen Strafantrag zu stellen. Faktum ist: Die Vorwürfe sind falsch und wir freuen uns darauf, wenn nun endlich die Wahrheit ans Licht kommt und sich die Anschuldigungen auch vor Gericht als haltlos herausstellen.“