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Verbindungsbahn

Betonschneise durch Bezirk: Anrainer ziehen gegen ÖBB vor Gericht (FOTO)

(FOTO: ÖBB/Feuchtenhofer)
(FOTO: ÖBB/Feuchtenhofer)

Die Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) und die Bewohner des betroffenen Gebiets trafen sich diese Woche erneut vor Gericht. Der Streitpunkt: Die Umgestaltung der Verbindungsbahn, zwischen Hütteldorf und Meidling, auf einer Hochtrasse samt neuen Bahnbrücken in Hietzing, die nun das Bundesverwaltungsgericht beschäftigt.

Die Anwohner, die sich vehement gegen das Projekt wehren, werfen den ÖBB vor, dass Alternativen zur Hochtrasse nicht ausreichend geprüft worden seien. Ihrer Meinung nach weist die Umweltverträglichkeitsprüfung erhebliche Lücken auf und die Verknüpfung mit dem Projekt Lainzer Tunnel, das Genehmigungen vereinfacht, sei rechtlich unhaltbar. Alleine, dass über 900 Bäume gefällt werden sollen, wollen viele nicht kampflos hinnehmen.

(FOTO: X/@S80_besser)

Bezirk wird durch Bahn geteilt

Bei dem Projekt soll der S-Bahn-Abschnitt zwischen Hütteldorf und Meidling ­modernisiert werden, um auf der S80 zwischen Hütteldorf und Aspern im 15-Minuten-Takt unterwegs sein zu können. Auch Güterverkehr soll hier fahren können, wenn die Stammstrecke durch den Lainzer Tunnel gewartet wird. Zusätzlich sind zwei neue Haltestellen (Hietzinger Hauptstraße und Stranzenbergbrücke) geplant, die bestehende Haltestelle Speising soll modernisiert werden. Für das gesamte Projekt haben die ÖBB 317 Millionen Euro veranschlagt. Nicht der Ausbau per se, sondern die Art und Weise ist das, was im Bezirk sauer aufstößt. Der Bezirk werde durch die Schallschutzmauern und die zum Teil als Hochtrasse geführte Bahn zerschnitten, zudem werde es künftig noch weniger Querungsmöglichkeiten geben, so die Kritik.

ÖBB prüft weiterhin keine Alternativen

Die ÖBB hingegen, die in großer Zahl im Gerichtssaal erschienen, halten mit Gutachten und Anwälten dagegen. Sie betonen, dass der für Wien nötige S-Bahn-Ausbau nur durch das umstrittene Projekt möglich sei.

Mittwoch und Donnerstag wurden jene Beschwerden verhandelt, die die Bürgerinitiativen und Anrainer – insgesamt waren es zwölf Parteien – gegen die bereits 2022 positiv abgeschlossene Umweltverträglichkeitsprüfung und die naturschutzrechtliche Bewilligung der Verbindungsbahn eingebracht haben. Sogar Mitglieder der ÖVP-geführten Bezirksvertretung, die dem Projekt ebenfalls kritisch gegenübersteht, haben eine Bürgerinitiative gegründet, um ein Mitspracherecht im UVP-Verfahren zu erlangen.

Davon, dass der Planungsprozess durch den Gerichtsprozess neu aufgerollt wird, geht Salzmann, Sprecherin der Initiative Verbindungsbahn besser, nicht aus. „Die Erfahrung zeigt, dass das kaum jemals gemacht wird.“ Die Hietzinger erhoffen sich, dass das Gericht den ÖBB einige umweltrechtliche Auflagen vorgibt und weitere Varianten geprüft werden müssen, etwa für Querungsmöglichkeiten und um die Versiegelung auf ein Minimum zu beschränken. So seien etwa die Stationsvorplätze als „reine Betonwüsten“ geplant worden.

Verfahren wird im Juni fortgesetzt

Die ÖBB gehen davon aus, dass der UVP-Bescheid bestätigt wird, sagt ein Sprecher zur „Presse“. Sollten vom Gericht Auflagen vorgeschrieben werden, würden diese „selbstverständlich in das Vorhaben eingearbeitet.“

In diesem ersten Gerichtsverfahren war kein abschließendes Urteil zu erwarten. Doch eines wurde klar: Beide Parteien streben einen vollständigen Sieg an und sind bereit, bis zum Äußersten zu kämpfen. Die nächste Runde dieses erbitterten Streits wird im Juni erwartet.