Bosnien und Herzegowina legt großen Wert auf die ordnungsgemäße Ausstellung von Personalausweisen, um die Identität der Bürger zu sichern. Hier ist eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, wie Sie in Bosnien und Herzegowina einen Personalausweis beantragen und erneuern können.
Schritt 1: Vorbereitung der Dokumente
Vor dem eigentlichen Antrag müssen Sie sicherstellen, dass Sie alle erforderlichen Dokumente haben. Dazu gehören ein Auszug aus dem Geburtenregister, ein Staatsbürgerschaftsnachweis und ein Nachweis über Ihren Wohnsitz (Das ist neu!).
Schritt 2: Besuch der örtlichen Behörde
Der nächste Schritt besteht darin, die örtliche Behörde aufzusuchen, die für die Ausstellung von Personalausweisen zuständig ist. Diese befindet sich normalerweise am Wohnort des Antragstellers.
Schritt 3: Antragsformular ausfüllen
An der Behörde erhalten Sie ein Antragsformular, das Sie vor Ort ausfüllen müssen. Stellen Sie sicher, dass alle Informationen korrekt und lesbar sind.
Schritt 4: Nachweis des Wohnsitzes
Ein wichtiger Punkt bei der Antragstellung ist der Nachweis des Wohnsitzes. Dies kann durch den Besitz, Mietvertrag oder andere rechtsgültige Dokumente erfolgen. Beachten Sie, dass der Eigentümer der Wohnung oder des Hauses bei der Antragstellung anwesend sein muss.
Schritt 5: Abgabe des Antrags
Nachdem Sie das Antragsformular ausgefüllt haben, reichen Sie es zusammen mit den erforderlichen Dokumenten bei der örtlichen Behörde ein. Der Beamte wird Ihre Informationen überprüfen und den Antrag annehmen.
Schritt 6: Warten auf die Bearbeitung
Nach der Antragstellung müssen Sie auf die Bearbeitung warten. Dies kann einige Wochen dauern. Die Behörde wird Sie benachrichtigen, wenn Ihr Personalausweis abholbereit ist.
Schritt 7: Abholung des Personalausweises
Sobald Ihr Personalausweis fertig ist, müssen Sie persönlich zur örtlichen Behörde gehen, um ihn abzuholen. Sie können auch eine autorisierte Person mit einer Vollmacht beauftragen. Die Gebühr für die Ausstellung des Personalausweises beträgt normalerweise 18,00 KM (9,21 Euro). Bei Adressänderungen oder anderen Änderungen im Personalausweis können längere Wartezeiten entstehen.
Personalausweis erneuern
- Antragsformular ausfüllen: Füllen Sie das Antragsformular vor Ort aus. Dies ist kostenfrei.
- Vorherigen Personalausweis vorlegen: Legen Sie Ihren bisherigen Personalausweis vor.
- Nachweis des Wohnsitzes: Bringen Sie einen rechtlich gültigen Nachweis Ihres Wohnsitzes. Dazu gehören Unterlagen wie Eigentumsnachweis, Mietvertrag oder eine Bestätigung des Wohnungseigentümers.
- Zahlungsnachweis: Erbringen Sie den Zahlungsnachweis für die Gebühr zur Ausstellung des neuen Personalausweises in Höhe von 18,00 KM. Hierfür legen Sie die Originalquittung der Zahlung vor.
- Persönliche Angaben: Im Zuge des Antrags werden im neuen Personalausweis Ihre Staatsbürgerschaft und Blutgruppe vermerkt.
- Blutgruppennachweis: Fügen Sie dem Antrag eine Bestätigung einer autorisierten Gesundheitseinrichtung zur Blutgruppe bei.
- Antragsabgabe: Reichen Sie den Antrag bei der zuständigen Organisationseinheit ein, die dem Innenministerium des Kantons Sarajevo unterstellt ist und für die Ausstellung von Dokumenten verantwortlich ist. Die Einreichung erfolgt am Ort Ihres Wohnsitzes oder Aufenthaltsorts für vertriebene Personen.
- Abholung des neuen Personalausweises: Nach Bearbeitung des Antrags können Sie den neuen Personalausweis persönlich abholen, durch einen Bevollmächtigten oder per Post.
Beachten Sie, dass diese Informationen auf den rechtlichen Bestimmungen basieren, die im „Amtsblatt von BiH“ veröffentlicht wurden, und es wichtig ist, sich an die vorgegebenen Verfahren und Fristen zu halten.
KOSMO-TIPP: Wartet nicht auf den letzten Drücker! Die Wartezeiten könnten bis zu vier Wochen dauern.
