Ab Herbst 2024 wird der Klimabonus zum dritten Mal in Folge an die berechtigten Personen in Österreich ausgezahlt. Der von Klimaschutzministerin Leonore Gewessler (Grüne) ins Leben gerufene Bonus wird zwischen 145 und 290 Euro pro Person betragen, je nach Wohnort und öffentlicher Verkehrsanbindung.
Das Klimaministerium gab bekannt, dass in diesem Jahr 8.688.437 Menschen in Österreich anspruchsberechtigt sind. Eine beeindruckende Anzahl von 7.841.515 Personen – das sind über 90 Prozent – wird den Klimabonus automatisch auf ihr Konto überwiesen bekommen. Dies stellt eine Steigerung um 6 Prozent im Vergleich zum ersten Jahr des Klimabonus dar und markiert einen neuen Rekord.
Die Effizienz des Auszahlungsprozesses wurde durch verschiedene Maßnahmen erheblich gesteigert. So haben Informationskampagnen und Verbesserungen im Onlinedienst FinanzOnline dazu beigetragen, dass Kontodaten einfacher bestätigt oder aktualisiert werden können. Außerdem plant das Klimaministerium, an einem einzigen Tag 2,1 Millionen Transaktionen durchzuführen – im Vergleich zu den 300.000 täglichen Transaktionen im ersten Jahr des Klimabonus. Damit könnte der Großteil der Berechtigten ihren Bonus innerhalb von nur vier Tagen erhalten.
Gutscheine statt Überweisungen
Trotz des Fokus auf Kontenüberweisungen werden 846.922 Personen ihren Klimabonus weiterhin per Post erhalten. Dies entspricht rund 400.000 weniger Postzustellungen im Vergleich zum Jahr 2022, was eine bedeutende Reduktion darstellt.
„Mit der ökosozialen Steuerreform und dem Klimabonus haben wir den Klimaschutz nachhaltig im österreichischen Steuersystem verankert,“ betont Klimaschutzministerin Gewessler. Der Klimabonus sei für alle da und fördere klimafreundliches Verhalten, wodurch sich nicht nur das Klima schütze, sondern am Ende auch mehr finanzieller Bonus übrig bleibe.
Gewessler hebt hervor, dass der Klimabonus auch eines der größten Digitalisierungsprojekte des Landes sei. Noch nie sei eine Leistung in so kurzer Zeit an so viele Menschen ausgezahlt worden – „das darf auch europaweit Beachtung finden.“
Berechtigung und Höhe des Klimabonus
Der Klimabonus wird als Ausgleichsmaßnahme zur CO2-Bepreisung ausgezahlt und ist ein wichtiges Element der ökosozialen Steuerreform. Anspruchsberechtigt sind alle Personen, die am Stichtag seit mindestens sechs Monaten ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben. Die Höhe des Bonus richtet sich nach der Verkehrsanbindung des Wohnorts und liegt zwischen 145 und 290 Euro. Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre erhalten die Hälfte des jeweiligen Betrags, während mobilitätseingeschränkte Personen stets den höchsten Regionalaufschlag bekommen.
Besteuerung ab 66.612 Euro
Um die soziale Treffsicherheit zu erhöhen, muss der Klimabonus bei einem Jahreseinkommen von über 66.612 Euro versteuert werden. Dies entspricht einem monatlichen Bruttoeinkommen von etwa 6.660 Euro. Personen in dieser Einkommensgruppe erhalten daher nur noch zwischen 75,40 und 150,80 Euro Klimabonus.
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