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Alkoholverbot

Bis zu 40.000 Euro Strafe: Kroatische Stadt verbietet nächtlichen Alkoholverkauf

Bis zu 40.000 Euro Strafe: Kroatische Stadt verbietet nächtlichen Alkoholverkauf
Symbolbild Foto: iStock
3 Min. Lesezeit |

Split zieht die Reißleine: Wer in der Nacht nach einer Flasche greift, wird sie im Laden künftig nicht mehr finden.

Die kroatische Küstenstadt Split verschärft ihren Kurs gegen Lärm und Ausschreitungen im öffentlichen Raum. Der Stadtrat beschloss am Mittwoch eine Einschränkung des Alkoholverkaufs in der Zeit von 21 bis 6 Uhr, die bis zum 15. September in Kraft bleibt. Das Verbot erfasst Geschäfte, Supermärkte, Kioske, Tankstellen, Märkte, Verkaufsstände, Automaten sowie sonstige Verkaufsstellen.

Ausgenommen davon sind Gastronomiebetriebe – Cafés, Restaurants und Nachtclubs dürfen Alkohol weiterhin ausschenken. Als Begründung führt die Stadt den Schutz der öffentlichen Ordnung während der Hochsaison an. Konkret sollen Lärmbelästigung, unangemessenes Verhalten und Vermüllung im öffentlichen Raum zurückgedrängt werden. Darüber hinaus zielt die Regelung auf einen besseren Schutz der historischen Altstadt rund um den Diokletianpalast ab.

Streit im Stadtrat

Im Stadtrat verlief die Abstimmung freilich nicht ohne Widerspruch. Mehrere Gemeinderäte stellten in Frage, ob ein stadtweites Verbot tatsächlich den gewünschten Effekt erzielen kann, und plädierten stattdessen für eine zonenbasierte Regelung, die besonders belastete Bereiche gezielt erfasst. Der selbständige Stadtrat Bojan Ivosevic wertete den Beschluss als schlechte Kopie früherer Vorschläge.

Statt eines generellen Verbots brauche es aus seiner Sicht ein Gesamtkonzept mit Regeln für Nachtclubs und Geschäfte. Ohne strengere Vorgaben für Clubs lasse sich die Situation im Stadtzentrum nicht lösen. Auch Jakov Prkic, Mitglied der Partei Direkt, zweifelte an der Wirksamkeit der Maßnahme. Das Verbot schade zwar nicht, werde aber kaum einen spürbaren Effekt haben. Wer nachts Alkohol kaufen wolle, könne dies einfach in der benachbarten Stadt Solin tun.

Kontrolle und Strafen

Andere Gemeinderäte unterstützten das Ziel der Regelung grundsätzlich, sahen in ihr jedoch keine nachhaltige Lösung. Demgegenüber bewerteten einige Ratsmitglieder den Beschluss als Schritt in die richtige Richtung und verwiesen darauf, dass Alkohol in den Nachtstunden vorrangig über die Gastronomie erhältlich sein solle. Bürgermeister Tomislav Suta kündigte an, die Auswirkungen der neuen Regelung genau zu beobachten. Falls sich Änderungen als notwendig erweisen sollten, werde die Stadt den Beschluss entsprechend anpassen.

Die Kontrolle der Einhaltung obliegt der staatlichen Aufsichtsbehörde. Unternehmen, die gegen das Verbot verstoßen, müssen mit Geldstrafen zwischen 5.000 und 39.810 Euro rechnen, wobei auch verantwortliche Personen, Gewerbetreibende und Privatpersonen zur Rechenschaft gezogen werden können.

Nach Makarska ist Split damit die zweite kroatische Stadt, die den nächtlichen Alkoholverkauf in Geschäften während der Tourismussaison einschränkt.

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KO KOSMO-Redaktion
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