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BEFUGNISSE ERWEITERT

Corona-Maßnahmen: Polizei kontrolliert jetzt auch Büros

Symbolbild (FOTOS: iStockphotos)

Die Polizei kann künftig auch Verkehrsmittel und Arbeitsplätze betreten, um die Einhaltung der Corona-Regeln zu kontrollieren.

Neben den Bezirksverwaltungsbehörden soll die Polizei künftig die Einhaltung von Corona-Auflagen in „Betriebsstätten, Arbeitsorten, Verkehrsmitteln und bestimmten Orten“ kontrollieren dürfen. Heißt: In Büros und Shops darf die Polizei einschreiten, wenn sie dorthin beordert wurde. Die Ausweitung der Polizeibefugnisse bei Kontrollen von Corona-Auflagen sind am Dienstag im Gesundheitsausschuss auf den Weg gebracht worden. Was die Polizei künftig darf, und was trotzdem nicht, hat KOSMO für euch zusammengefasst.

Kontrollen ja, aber nicht im Wohnzimmer
Für die Ausweitung der Polizeibefugnisse war eine Änderung im COVID-19-Maßnahmengesetz notwendig, die von der türkis-grünen Regierung am Dienstag auf den Weg gebracht wurde. Künftig gilt damit für die Polizei: Sie darf Arbeitsstätten, öffentliche Verkehrsmittel und „bestimmte Orte“ betreten, um für hygienische Ordnung zu sorgen. Bisher waren laut dem Corona-Maßnahmengesetz lediglich die Bezirksverwaltungsbehörden – also etwa das Magistrat – dazu berechtigt, die Polizei durfte alleine nicht kontrollieren.

Von nun an können jedoch auch „Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes“ Kontrollen durchführen. Allerdings müssen diese vorab durch die Bezirksverwaltungsbehörden angeordnet werden, wie Bundesminister Rudolf Anschober ausdrücklich bestätigte. Der private Wohnbereich darf auch weiterhin nicht kontrolliert werden.

Heftige Kritik der Opposition
Die Regierungsfraktionen rechtfertigten diese Maßnahme mit der notwendigen Eindämmung der Pandemie. Doch von der Opposition hagelt es heftige Kritik. Markus Vogl (SPÖ) sah etwa in den Kontrollrechten der Polizei einen massiven Eingriff in die Grundrechte. Scharfe Worte fand auch Abgeordnete Dagmar Belakowitsch (FPÖ), die in Bezug auf die Kontrollmöglichkeit der Polizei und auch der Vorgangsweise der Regierungsfraktionen von einem „riesigen Tabubruch“ sprach. Und FPÖ-Klubchef Herbert Kickl spricht gar von einer „grundrechtswidrigen Generalbefugnis“ und einer „massiven Einschränkung des Hausrechts“. Kickl glaubt nämlich nicht, dass private Wohnungen lange ausgenommen sein werden, da in dem Gesetzesentwurf auch das Betreten „bestimmter Orte“ erlaubt wird (Anm. Der Wohnbereich wird jedoch explizit als kein solcher „bestimmter Ort“ genannt).

Anschober versucht zu beruhigen
Ein konkreter Verdacht muss übrigens nicht vorliegen, damit die Polizei ausrücken kann. Für die NEOS geht das „eindeutig zu weit“.

Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) bekräftigte angesichts der herben Kritik erneut, dass die Polizei nur ausschließlich auf Ersuchen der Gesundheitsbehörden Kontrollen durchführen können. Findet tatsächlich eine Verletzung der Corona-Regeln statt, wird übrigens – wie etwa bei einem Verstoß gegen die Maskenpflicht – direkt gestraft oder angezeigt.