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AFFÄRE UM MILLIONENERBE

Demente Oma vererbt Installateur Millionen-Vermögen

(FOTO: iStock/ Andreas Häuslbetz)

Die „Erbschaftsaffäre“ um eine demente Frau aus Klosterneuburg (Niederösterreich) wirbelt immer mehr Staub auf. Die betagte Frau soll nämlich ihr Vermögen im Wert von mehreren Millionen Euro nicht ihren Verwandten, sondern einem Installateur hinterlassen haben.

Der Stein kam ins Rollen, als die Frau wegen eines medizinischen Notfalls im Krankenhaus lag. Anstelle ihrer Angehörigen wurde der Handwerker von der Klinik angerufen, weil die Frau ihn als medizinischen Notfallkontakt angegeben hatte.

Wie die „Krone“ berichtet, starb der Ehemann der Seniorin 2018. Das Paar hatte keine Kinder und somit blieb die Frau alleine zurück. Gerüchten zufolge hatte die wohlhabende Pensionistin den Kontakt zu anderen Verwandten wie Schwester und deren Kinder abgebrochen. Rund ein Jahr später soll Angaben zufolge ein Installateur als die gute Seele im Leben der Rentnerin aufgetaucht sein und sie oft im Alltag unterstützt haben.

Dadurch konnte der Mann in der Folge ein gutes Verhältnis zu der alleinstehenden Pensionistin aufbauen. Die Familie vermutet jedoch, dass der Handwerker die betagte Dame um den Finger gewickelt hatte. Nach zwei Jahren übertrug sie dem Installateur ihre Grundstücke mit einer Gesamtfläche von rund 3.000 Quadratmetern.

Aber es war nicht nur Eigentum. Er wurde testamentarisch zum Alleinerben ernannt. Angeblich geht es um Vermögen von drei Millionen Euro und mehr.

Doch es blieb nicht nur bei den Immobilien. Der Installateur wurde zum Alleinerben im Testament ernannt.

Angeblich geht es um ein Vermögen von mindestens drei Millionen Euro.

Laut Anwalt Lorenzo Kirschner, der den Fall bearbeitet, ist alles vollkommen legal. Solange es keine Kriminalität gibt, ist die Familie machtlos. Die Dame ist inzwischen verstorben und jetzt ist es sehr schwierig festzustellen, ob sie bei Verstand war oder nicht und ob eine Straftat begangen wurde oder nicht.

Laut Rechtsanwalt Lorenz Kirschner, der den Fall betreut, ist das alles völlig legal. Solange keine Straftat vorliegt, hat die Familie der Frau kein wirksames Rechtsmittel. Die Frau ist in der Zwischenzeit verstorben. Es ist daher sehr schwierig festzustellen, ob sie zum Zeitpunkt der Verfassung des Testaments zurechnungsfähig war und ob möglicherweise eine Straftat vorliegt.

Dr. Davorka ČEOVIĆ
Dr. Davorka ČEOVIĆ