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Diese Personen müssen den Anti-Teuerungsbonus versteuern

Symbolfot. iStock/filmfoto
Symbolfot. iStock/filmfoto

Jeder bekommt den „Klimabonus“. Dieser setzt sich eigentlich aus dem Klimabonus (250 Euro) und dem Anti-Teuerungsbonus (250 Euro) zusammen. Einige müssen die Finanzspritze allerdings bei der Steuer angeben. Welche Personen das sind, verrät KOSMO.

Vorsicht ist geboten! Denn 500 Euro sind nicht immer gleich 500 Euro. Besonders nicht wenn sie direkt vom Staat kommen. So auch beim Klimabonus. Da sich der Begriff „Klimabonus“ als Abkürzung für die 250 Euro Klimabonus PLUS 250 Euro Anti-Teuerungsbonus etabliert hat, sind viele nun etwas verwirrt was den ganzen Prozess betrifft.

Wer erhält den Bonus?

Personen, die für mindestens 183 Tagen ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben qualifizieren sich automatisch für den 500 Euro Klimabonus (Klimabonus + Anti-Teuerung). Hat man seine Kontodaten beim Finanzamt hinterlegt, wird einem die Beihilfe automatisch überwiesen. Personen ohne hinterlegten Kontodaten wird ein Gutschein direkt auf den Hauptwohnsitz zugestellt.

Wer muss den Bonus versteuern?

Im Zuge der Erhöhung des Klimabonus durch den Anti-Teuerungsbonus hat die Regierung für Personen mit hohem Einkommen auch eine Art Stopptafel ausgearbeitet. Denn „Menschen mit sehr hohen Einkommen sind weniger von der Teuerung betroffen.“, ließt man auf der Regierungswebseite zum Klimabonus. Demnach müssen alle Personen die jährlich mehr als 90.000 Euro brutto (etwa 3.763 Euro netto monatlich) verdienen den Anti-Teuerungsbonus von 250 Euro mit der Einkommenssteuer verrechnen.

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