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CORONA-MASSNAHMEN

Entscheidung gefallen: So geht es ab September mit der 3-G-Regel weiter…

(FOTO: BKA/Florian Stötter)

Jetzt ist es fix: In der heiß diskutierten Frage rund um die Einführung der 1-G-Regel hat Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) heute schließlich ein Machtwort gesprochen.

Die bereits gültigen Corona-Regeln werden auf September ausgedehnt – Veranstaltungs- und Zusammenkunftsbestimmungen vorerst um vier weitere Wochen (bis 17. September), alle anderen Vorgaben bis Ende September. Dies hat die Regierung heute beschlossen, eine entsprechende Verordnung soll Mittwoch oder Donnerstag noch von Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) auf den Weg gebracht werden. Allerdings ließ der Minister auch verlautbaren, dass eine Adaptierung je nach epidemiologischer Lage „jederzeit möglich“ ist.

Regeln bis 17. September:
Aus rechtlichen Gründen können die Bestimmungen zu den Veranstaltungen und Zusammenkünften jeweils nur um vier Wochen verlängert werden. Das bedeutet konkret: Bis 17. September gilt auch weiterhin für Zusammenkünfte ab 100 Personen eine Anzeige-Pflicht. Ab 500 Personen müssen sie von der lokalen Bezirksverwaltungsbehörde bewilligt werden. Voraussetzung dafür ist wie bisher ein umfassendes Präventionskonzept.

Anpassung „jederzeit möglich“
Die übrigen in dieser Verordnung geregelten Maßnahmen werden ebenfalls – vorerst bis Ende September – verlängert. „Eine Adaptierung der Maßnahmen ist aber abhängig von der epidemiologischen Lage jederzeit möglich“, betonte man im Gesundheitsministerium.

In Gastro und Fitness-Studio weiter nur mit 3-G-Nachweis
Damit bleiben die bekannten Regeln, insbesondere die 3-G-Regel, aufrecht. Der Zutritt zur Gastronomie, zu körpernahen Dienstleistungen und Tourismus- und Freizeiteinrichtungen ist also auch weiterhin nur Getesteten, Geimpften oder Genesenen erlaubt. Die gleichen Regeln gelten für nicht öffentliche Sportstätten wie Fitness-Studios, sowie die Kulturbetriebe mit Ausnahme von Museen, Bibliotheken, Büchereien und Archive (hier benötigt man keinen 3-G-Nachweis).