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REGISTRIERUNGSPFLICHT

Gästeliste: So funktionieren die künftigen Lokal-Besuche

GASESTELISTE_CORONA
(FOTO: iStock)

Die neue Registrierungspflicht gilt sowohl im Gasthaus als auch beim Fast-Food-Anbieter. Dabei werden die Daten der Gäste gesammelt, um eine Nachverfolgung ermöglichen zu können.

Ab Montag dem 28. September, müssen Lokal-Besucher, in Wien und elf weiteren „orangen“ Bezirken in Niederösterreich, ihre Kontaktdaten angeben. Damit sollen die Gesundheitsbehörden im Corona-Ernstfall die möglichen Infizierten erforschen können.

Die Wirte fürchten eine Zettelwirtschaft, nehmen diese jedoch hin, da sie eine Vorverlegung der Sperrstunde vermeiden möchten. Damit verpflichten sie sich, die Daten all ihrer Gäste, zu erfassen, einzusammeln und 28 Tage lang aufzubewahren. Danach können sie vernichtet werden.

Welche Daten ihr angeben müsst erfahrt ihr auf der nächsten Seite!