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Gerichtsurteil

ICE-Angriff mit Axt und Hammer: Keine Haft für Syrer aus Wien

ICE-Angriff mit Axt und Hammer: Keine Haft für Syrer aus Wien
(Symbolbild FOTO: iStock)
2 Min. Lesezeit |

Schuldunfähig, aber dauerhaft untergebracht: Das Urteil im ICE-Attacken-Fall ist gesprochen – für die Opfer bleibt der Albtraum.

Mehr als ein Jahr nach dem Angriff in einem ICE auf der Strecke Hamburg–Wien ist das Gerichtsverfahren mit einem Urteil abgeschlossen worden. Der damals 20-jährige, in Wien gemeldete Syrer, der mehrere Fahrgäste sowie einen Lokführer mit einer Axt und einem Hammer attackiert haben soll, wird dauerhaft in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht – eine Freiheitsstrafe wurde nicht ausgesprochen.

Laut einem Bericht der „Kronen Zeitung“ diagnostizierten die deutschen Behörden beim Angeklagten eine Schizophrenie in paranoider Ausprägung, verbunden mit Wahnvorstellungen und dem Verlust des Realitätsbezugs. In der Urteilsbegründung heißt es laut „Krone“: „Er war zum Tatzeitpunkt krankheitsbedingt nicht in der Lage, nach der Einsicht vom Unrecht der Tat zu handeln.“ Der nunmehr 21-Jährige gilt damit als schuldunfähig.

Angriff im ICE

Zum Tatzeitpunkt am 3. Juli befand sich der Zug der Deutschen Bahn mit rund 500 Personen an Bord in Bayern, als der Mann mehrere Mitreisende mit einer Axt angriff. Vier Menschen erlitten schwere Verletzungen, darunter ein Lokführer. Vor dem Landgericht Regensburg hatte sich der Beschuldigte wegen mehrfachen versuchten Totschlags zu verantworten. Der vorsitzende Richter hielt bei der Urteilsverkündung fest, dass es „schlichtweg Zufall“ gewesen sei, dass bei dem Angriff niemand ums Leben gekommen sei.

Der Mann war 2021 als unbegleiteter Minderjähriger über die Türkei nach Österreich eingereist und hatte hier Asyl erhalten. Noch vor der Tat in Deutschland war er in Österreich bereits zweimal wegen Gewaltdelikten verurteilt worden – einmal wegen schwerer Körperverletzung in Salzburg und einmal wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt. Das Innenministerium bestätigte auf Anfrage der „Krone“, dass das bereits laufende Verfahren zur Aberkennung seines Asylstatus nach dem Urteil fortgesetzt wird.

Folgen für Opfer

Für die Opfer bedeutet der Abschluss des Verfahrens keine Rückkehr zur Normalität. Laut „Krone“ kämpfen mehrere Betroffene noch immer mit Kopfschmerzen, Schwindel und Panikattacken in öffentlichen Verkehrsmitteln.

Manche erleben die Attacke auch immer wieder in Albträumen.

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KO KOSMO-Redaktion
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