Start Politik
Mehrheit

Kritik an Krisensicherheitsgesetz: Opposition rudert zurück

Rauch, Tanner, Karner: Regierung plant Lagezentrum unter dem Innenressort. (FOTO: APA/EVA MANHART)
Rauch, Tanner, Karner: Regierung plant Lagezentrum unter dem Innenressort. (FOTO: APA/EVA MANHART)

Das Krisensicherheitsgesetz geht am Donnerstag in Begutachtung. Das teilte das Innenministerium der APA mit. Nach rund einem Jahr Arbeit hatte die Koalition im vergangenen November einen Entwurf dafür vorgelegt. Diesem hatte die Opposition aber die Zustimmung verweigert und heftige Kritik geübt.

Die Regierung braucht für das Gesetz eine Zweidrittel-Mehrheit, also die Zustimmung von SPÖ oder FPÖ. Entgegen ersten Informationen gibt es weiter keine Einigung mit der Opposition.

Kritik der SPÖ

Seitens der SPÖ hieß es am Donnerstag zur APA, ein abgeänderter Entwurf sei am Montag an die Oppositionsparteien übermittelt worden. Auf Kritik der SPÖ sei dabei nicht eingegangen worden, daher bleibe diese aufrecht. „Der neue Entwurf stellt keine Verbesserung dar“, so ein Statement aus dem SPÖ-Parlamentsklub. Auch aus dem FPÖ-Parlamentsklub hieß es zur APA, dass es keine Einigung gibt.

In einer Aussendung betonte SPÖ-Sicherheitssprecher Reinhold Einwallner, dass es seitens seiner Fraktion zu diesem Entwurf keine Zustimmung geben wird: „Die Bundesregierung hat an dem Entwurf, den wir im Dezember mit den anderen Oppositionsparteien heftig kritisiert haben, nichts geändert, lediglich die ‚Arbeitsgruppen‘ zu ‚Fachgremien‘ umbenannt. Die Bundesregierung hat aus den Krisen der letzten zwei Jahre offensichtlich nichts gelernt.“

Einwallner wies noch einmal auf die Kritik der SPÖ hin: „Der Bundeskanzler kann noch immer jede Verantwortung in der Krise abgeben. Das Bundesheer wird mittels Verfassungsbestimmung zum technischen Hilfswerk degradiert, an dem sich jedes Ministerium abputzen kann. Die Länder und Blaulichtorganisationen kommen gar nicht vor, obwohl gerade sie in der Krisenvorsorge viel Verantwortung haben, wie jedem während der Pandemie bewusst wurde. Ein Krisensicherheitsgesetz muss ordentlich gemacht sein, sonst macht man es besser gar nicht.“

Kritik der FPÖ

Seitens der FPÖ erklärte Sicherheitssprecher Hannes Amesbauer in einem Statement gegenüber der APA, dass die von ÖVP und Grünen vorgelegten Änderungen „für uns eine reine Farce sind“. „Die Bereitschaft vonseiten der Regierungsparteien, das Gesetzesvorhaben tiefgründig und nachhaltig zu ändern, war einfach nicht vorhanden“, so der Abgeordnete. Das Gesetz sei „schlecht gemacht“, „nicht praxistauglich“ und es seien „verfassungswidrige Bestimmungen eingebaut, die das Bundesheer betreffen, die in Wahrheit ein Angriff auf die militärische Landesverteidigung sind – demnach soll nämlich das Heer zu einem Technischen Hilfswerk degradiert werden. Wir werden einem solchen Gesetz sicher nicht zustimmen“.

Eingearbeitet wurden in den Entwurf laut Innenministerium auch noch Erkenntnisse aus der Corona-Pandemie und aus dem Ukraine-Krieg. Kernpunkte sind der Bau eines Lagezentrums unter dem Innenministerium, eine effiziente Koordination zwischen den betroffenen Akteuren (Bundes- und Landesbehörden, Einsatzorganisationen etc.) und die Schaffung rechtlicher Rahmenbedingungen für das staatliche Krisen- und Katastrophenschutzmanagement.

Zweitausend Quadratmetern zum Monitoring

Herzstück der Neuaufstellung ist die Einrichtung eines Bundeslagezentrums im Innenministerium. Auf mehr als zweitausend Quadratmetern soll in diesem Zentrum ein ständiges Monitoring der Entwicklung in zentralen Bereichen wie Sicherheit, Gesundheit oder Energie betrieben werden und die gleichzeitige Bewältigung von bis zu drei Krisen möglich sein.

Ein zentrales Ziel des Vorhabens ist es, mit rechtlichen Klarstellungen die Zusammenarbeit der verschiedenen Akteure auf Bundesebene zu verbessern. So wird erstmals eine einheitliche Definition des Krisenfalls und der damit verbundenen Gremien und Prozesse definiert. Es wird zudem ein Regierungsberater samt Beratungsgremium zur strategischen Beratung der Bundesregierung im Bundeskanzleramt eingerichtet.

Verpflichtung der Ressorts

Definiert werden auch Mitwirkungs- Informations- und Teilnahmepflichten der Ressorts und der Länder. Zur Krisenvorsorge und -prävention werden alle Ressorts verpflichtet. Gesetzlich klargestellt wird, dass Dritte (wie etwa Hilfsorganisationen), die zur Krisenabwehr und -bewältigung herangezogen werden, für die Behörde als Verwaltungshelfer tätig werden. Dem Bundesheer sollen weitere Aufgaben zugewiesen werden. Da die Einbindung des Heeres einer Verfassungsbestimmung bedarf, ist auch die Zustimmung der Opposition nötig. Gleiches gilt auch für den Eingriff in Landeskompetenzen.

Gerhard Karner

„Erstmals in der Geschichte der Zweiten Republik wird mit dem Krisensicherheitsgesetz ein umfassender und gesamtstaatlicher Prozess zur Krisenbewältigung, aber auch zur Prävention definiert“, erklärte dazu Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) in einer schriftlichen Stellungnahme gegenüber der APA. Für Verteidigungsministerin Klaudia Tanner (ÖVP) stellt das Krisensicherheitsgesetz „einen Meilenstein für die Krisenvorsorge und die österreichische Sicherheitsarchitektur dar. Das Gesetz schafft die Grundlagen, damit unser Heer die gesamtstaatlichen Akteure bei der Bewältigung von Krisen noch effektiver unterstützen kann.“ Und Sozial- und Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) hob hervor, dass Krisen sowohl eine gesundheitliche als auch eine soziale Dimension haben. „Menschen mit geringem Einkommen werden härter getroffen. Das hat Folgen für ihre Gesundheit, ihre Bildung, ihre Aufstiegschancen. Mit dem Krisensicherheitsgesetz ziehen wir die richtigen Schlüsse aus der Corona-Pandemie.“ (APA)

Weitere Artikel zu diesem Thema:
HC Strache in Prikraf-Prozess freigesprochen
Korruption in Österreich: Verfassungsministerin will Amtsgeheimnis-Entwurf ändern
71 Prozent der Österreicher sind unzufrieden mit Regierung