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KORRUPTION

HC Strache in Prikraf-Prozess freigesprochen

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(FOTO: APA)

Der ehemalige FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache und der Privatklinik-Betreiber Walter Grubmüller sind am Dienstag am Wiener Straflandesgericht in der Neuauflage des Prikraf-Prozesses freigesprochen worden. In dem Verfahren, das nach einem Spruch des Oberlandesgerichts Wien wiederholt werden musste, ging es um Gesetzeskauf im Zusammenhang mit der Privatklinik Währing. Das Gericht sah keinen Beweis für Korruption. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab.

Strache war im vergangenen Jahr zu 15 Monaten bedingter Haft verurteilt worden, Grubmüller zu zwölf Monaten. Das OLG Wien hob das Urteil wieder auf. Als letzte Zeugen wurden am Dienstag blaue Abgeordnete befragt, die einen Initiativantrag zum Prikraf der damaligen Oppositionspartei mit unterzeichneten. Dieser Antrag soll laut Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft die Gegenleistung für Spenden an die FPÖ in der Höhe von insgesamt 12.000 Euro gewesen sein.

Strafrechtliche Verfolgung sei ein wesentliches Instrument gegen Korruption, betonte die Richterin in ihrer Urteilsbegründung. Allerdings ändere dies nichts daran, dass auch in derartigen Verfahren Beweise erfüllt sein müssen, herrsche bei Korruption doch kein anderer Maßstab. Es sei auch nicht erwiesen, dass Strache von der Spende vor dem Initiativantrag überhaupt gewusst hatte. Eine „gewisse Impulsivität“ könne man Grubmüller nämlich nicht absprechen.

Es sei auch Teil der Aufgabe von Nationalratsabgeordneten, ihr Ohr an der Bevölkerung zu haben, betonte die Richterin. Auch nach weiteren Zeugenbefragungen habe es sich nicht so dargestellt, auf versteckten Wegen einen Initiativantrag durchzubringen. Derlei Anträge seien einfach ein „Massengeschäft“, würdigte die Richterin Berichte von Zeuginnen und Zeugen über die Praxis im Nationalrat. Und auch das OLG habe dem Gericht aufgetragen, den Parlamentsbetrieb „realistisch“ zu betrachten.

Auch auf Grundsätzliches ging die Richterin ein: „Wenn sich der Staat dazu bekennt, dass es Parteispenden gibt, kann man nicht davon ausgehen, dass jede Parteispende illegal ist.“ Sie verwies etwa auf Spender aus der Wirtschaft für die „Kurz-Bewegung“. Auf das Thema Prikraf wollte sie zwar nicht eingehen, da dies nicht wirklich in Zusammenhang mit der Anklage gestanden sei, allerdings dankte sie der WKStA und den Verteidigern, die zu diesem Thema schon einiges an Kritik an der Regelung vorweggenommen hatten.

Das Gericht betonte außerdem, dass es sich hier keineswegs um einen Freispruch im Zweifel handle, „sondern im Großen und Ganzen, weil der Tatbestand nicht erfüllt ist“. Die von der WKStA vorgelegten Beweise würden „bei weitem nicht ausreichen“. Wäre dies der Fall gewesen, hätte die Richterin „ohne mit der Wimper zu zucken“ die beiden Angeklagten auch verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hat nun drei Tage Bedenkzeit, um eventuell Rechtsmittel einzulegen.

Beide Freigesprochenen zeigten sich nach der Verhandlung sichtlich erleichtert. Strache sah den Ausgang des Prozesses „mit einem lachenden und einem weinenden Auge“, wie er sagte. Das Urteil nehme er „dankbar entgegen“, es sei ein „äußerst faires und korrektes“ Verfahren gewesen. Auch Straches Anwalt Johann Pauer sprach von einem „Verfahren, wie man es sich vorstellt, ruhig und gelassen“.

(APA)