Auf dem Heimweg von einer Feier wurde ihr Leben zur Hölle. Ein 27-Jähriger vergewaltigte eine Jugendliche brutal und filmte die Tat sogar mit seinem Handy.
Ein 27-jähriger Afghane wurde nach einer brutalen Vergewaltigung einer 17-Jährigen zu sechseinhalb Jahren Haft verurteilt. Das Verbrechen ereignete sich in der Nacht zum 4. Mai 2025 in Wien-Rudolfsheim-Fünfhaus. Die junge Frau befand sich auf dem Heimweg von einer Feier, als der Täter sie ansprach und in ein Gespräch verwickelte. Nachdem sie sein sexuelles Ansinnen zurückgewiesen hatte, reagierte der Mann mit extremer Gewalt und zwang die Jugendliche zum Geschlechtsverkehr.
Der Tatort des schweren Sexualdelikts lag am Wieningerplatz in Wien-Rudolfsheim-Fünfhaus. Der Angreifer überwältigte die 17-Jährige mit einem Würgegriff und schleifte sie auf die gegenüberliegende Straßenseite hinter ein geparktes Auto. Dort zwang er sie zu Boden und drohte wiederholt, sie zu töten, sollte sie Widerstand leisten oder um Hilfe rufen. Mit zugehaltener Mund verging er sich an dem Mädchen.
📍 Ort des Geschehens
Bei seiner späteren Einvernahme gab der Täter zu, regelmäßig Frauen zu filmen – auch von der Vergewaltigung hatte er mehrere Sequenzen mit seinem Mobiltelefon aufgenommen. Der Übergriff dauerte eine volle Stunde.
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Täter-Hintergrund
Der bislang unbescholtene Afghane war 2015 nach Österreich gekommen und schien auf den ersten Blick gut integriert. Bis zu seiner Verhaftung arbeitete er regelmäßig in der Gastronomie. Seine Deutschkenntnisse waren so gut, dass er während der Verhandlung keinen Dolmetscher benötigte.
Vor Gericht behauptete er, sich „an die Vorfälle nicht wirklich erinnern“ zu können, da er unter dem Einfluss von Kokain und Alkohol gestanden habe: „Das macht mich aggressiv.“
Gerichtsverfahren und Rechtslage
Die Aussagen der 17-Jährigen wurden unter Ausschluss der Öffentlichkeit behandelt, nachdem sie bereits im Ermittlungsverfahren kontradiktorisch (im Beisein des Angeklagten) vernommen worden war und daher nicht mehr persönlich vor Gericht erscheinen musste. Diese Regelung soll das Opfer vor einer erneuten Traumatisierung durch eine Aussage vor Gericht schützen. Ihr wurden 5.000 Euro Schmerzengeld zugesprochen.
Nach österreichischem Strafgesetzbuch (StGB) wird Vergewaltigung mit einem bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe geahndet. Das verhängte Urteil von sechseinhalb Jahren liegt damit im mittleren Bereich des Strafrahmens. Erschwerend wirkten sich die besondere Brutalität der Tat, die Todesdrohungen sowie die Aufzeichnung des Übergriffs aus.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Verteidiger Daniel Strauss erbat Bedenkzeit, während die Staatsanwältin Berufung gegen die Höhe der verhängten Strafe einlegte und damit eine Erhöhung des Strafmaßes anstrebt.