Während ein Teenager im Flugzeug schlief, nutzte ein Geschäftsmann die Situation für einen unfassbaren Übergriff. Das Urteil sorgt nun für Diskussionen.
Der Flug von Mumbai nach Zürich dauert über neun Stunden – Zeit, die viele Passagiere zum Schlafen nutzen. Genau diesen Umstand missbrauchte ein 44-jähriger indischer Geschäftsmann, um eine neben ihm sitzende 15-Jährige zu vergewaltigen. Der Vorfall ereignete sich im März auf einem Swiss-Flug, wie Blick berichtet. Nach einem kurzen Gespräch zwischen den beiden nutzte der Mann den Moment, als die Jugendliche im Airbus A330 einschlief.
Laut Anklageschrift begann der Täter zunächst, seinen Arm um das Mädchen zu legen und sie zu berühren. Als keine Reaktion folgte, ging er weiter, fasste ihr an den Oberschenkel, griff in ihre Hose und drang in sie ein. Die 15-Jährige erwachte während der Tat, verfiel jedoch in eine Schockstarre. Wie die NZZ aus der Anklage zitiert, war sie unfähig, sich zu wehren oder einzugreifen. Der Albtraum endete erst, als der Mann von ihr abließ.
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Täter geständig
Die Umstände, wie der Täter entdeckt wurde, gehen weder aus der Anklage noch aus dem Prozess hervor. Nach der Landung in Zürich wurde er festgenommen und bestritt zunächst die Vorwürfe. Da er die Vergewaltigung später doch gestand, kam es zu einem abgekürzten Verfahren. Seine Rechtfertigung vor Gericht sorgt für Fassungslosigkeit: „Es ging mit mir durch!“, erklärte er über seine Dolmetscherin. Er räumte ein, das junge Alter seines Opfers bemerkt zu haben – ohne das genaue Alter zu kennen – und bekundete Reue.
Bewährungsstrafe verhängt
Das Bezirksgericht Bülach verurteilte den Geschäftsmann zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 18 Monaten wegen Vergewaltigung und sexueller Handlungen mit einem Kind. Zusätzlich erhielt er ein lebenslandes Tätigkeitsverbot für den Umgang mit Minderjährigen und wird für fünf Jahre aus der Schweiz ausgewiesen. In andere europäische Länder darf er jedoch weiterhin einreisen. Der Verurteilte muss zudem 9000 Schweizer Franken Verfahrenskosten tragen.
Nach dem Urteilsspruch wurde er aus der Sicherheitshaft entlassen und dem Migrationsamt übergeben, um seine Rückreise nach Indien anzutreten.
Neues Sexualstrafrecht kam zur Anwendung
Der Fall ist auch deshalb bemerkenswert, weil erstmals das neue Schweizer Sexualstrafrecht zur Anwendung kam, das seit Juli 2024 gilt. Es definiert Vergewaltigung auch dann, wenn das Opfer durch Worte, Gesten oder einen Schockzustand seine Ablehnung zeigt und wertet auch beischlafähnliche Handlungen mit Eindringen als Vergewaltigung. Die Schockstarre des Mädchens wurde vom Gericht als ausreichendes Zeichen der Ablehnung anerkannt.