Mehr Transparenz, weniger Betrug: Die EU verschärft die Regeln für Banken und Zahlungsdienstleister. Verbraucher erhalten künftig besseren Schutz bei Finanztransaktionen.
Unterhändler des EU-Parlaments und der Mitgliedsstaaten haben eine Einigung über Änderungen der Zahlungsdienstevorschriften erzielt. Die Neuregelungen müssen von beiden Institutionen noch formal bestätigt werden, bevor sie wirksam werden können.
Um die Bargeldversorgung in ländlichen Regionen zu stärken, sollen EU-Händler künftig Barabhebungen zwischen 100 und 150 Euro auch ohne Kauf ermöglichen. Die überarbeiteten Bestimmungen sehen eine deutlich verbesserte Kostentransparenz vor. Verbraucher erhalten künftig vor jeder Kartenzahlung oder Bargeldabhebung eine klare Aufstellung aller anfallenden Gebühren – darunter Wechselkursaufschläge und Kosten für Bankomattransaktionen.
Betrugsprävention stärken
Finanzinstitute werden darüber hinaus verpflichtet, bei Überweisungen vorab zu überprüfen, ob die Empfängerdaten stimmig sind. Banken und andere Zahlungsdienstleister, die bei der Betrugsprävention nachlässig handeln, müssen mit haftungsrechtlichen Konsequenzen rechnen.
Ein besonderer Fokus der neuen Regelungen liegt auf dem Schutz vor Identitätsbetrug. Wenn Kriminelle sich als Bankmitarbeiter ausgeben und Kunden zu Zahlungen verleiten, müssen die betroffenen Finanzdienstleister den kompletten Schaden ersetzen – vorausgesetzt, der Betrugsfall wurde bei der Polizei angezeigt.
Plattform-Haftung
Auch für Onlineplattformen entstehen neue Verpflichtungen. Werden sie über betrügerische Inhalte informiert und entfernen diese nicht, können sie gegenüber Banken haftbar werden, die geschädigte Kunden entschädigt haben.
Diese Maßnahmen sollen insbesondere Menschen unterstützen, die keinen direkten Zugang zu Geldautomaten in ihrer Nähe haben.