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Russlandaffäre

Menschen in Österreich seien Hyänen – Kann Kneissls Russland-Liebe zum Pass-Verlust führen?

Menschen in Österreich seien Hyänen – Kann Kneissls Russland-Liebe zum Pass-Verlust führen?
Foto: epa/HAYOUNG JEON
3 Min. Lesezeit |

Von Österreich nach Russland, von Diplomatie zu scharfer Kritik: Die Ex-Außenministerin Kneissl sorgt mit Aussagen über ihre frühere Heimat für politische Turbulenzen.

Die ehemalige österreichische Außenministerin Karin Kneissl hat seit etwa eineinhalb Jahren ihren Lebensmittelpunkt in die russische Region Rjasan verlegt und scheint mit Österreich abgeschlossen zu haben. An der Universität St. Petersburg leitet sie den Thinktank G.O.R.K.I. („Geopolitical Observatory for Russia’s Key Issues“). In einem auf YouTube verfügbaren Interview äußerte sie sich abfällig über ihre frühere Heimat: „Wenn ich etwas aus Europa vermisse, dann Frankreich, nicht Österreich. In Österreich waren die Menschen Hyänen.“ Ihre kritische Haltung gegenüber Österreich zeigte sich auch in einer Aussage auf einem YouTube-Kanal 2024, in der sie erklärte, warum es kein Zufall gewesen sei, dass Adolf Hitler aus Österreich stammte: „Es ist diese Mischung aus Kleingeistigkeit, Neid und gewaltig hohen Minderwertigkeitskomplexen.“

Regelmäßig veröffentlicht Kneissl kritische Beiträge über Österreich beim russischen Staatssender RT. Diese Entwicklung hat nun politische Konsequenzen: Die Neos forderten am Montag ein Verfahren zur Aberkennung von Kneissls österreichischer Staatsbürgerschaft. Europasprecher Dominik Oberhofer arbeitet demnach an einer entsprechenden Sachverhaltsdarstellung.

⇢ Kneissl nennt Österreicher „Hyänen“ – NEOS wollen Staatsbürgerschaft entziehen

Rechtliche Hürden

Die rechtliche Machbarkeit einer Staatsbürgerschaftsaberkennung aufgrund von Kritik am eigenen Land stößt jedoch auf erhebliche Bedenken. „Das wäre völliges Neuland“, erklärt Rechtsanwalt Georg Klammer, Spezialist für Staatsbürgerschaftsrecht, gegenüber dem KURIER. Das Staatsbürgerschaftsgesetz sieht eine Entziehung nur vor, wenn jemand in den Militärdienst eines fremden Staates eintritt und dadurch dem Ansehen der Republik Österreich erheblich schadet.

Die gesetzlichen Bestimmungen zur Aberkennung der österreichischen Staatsbürgerschaft sind äußerst restriktiv. Maßgeblich ist hier insbesondere Paragraph 33 des Staatsbürgerschaftsgesetzes: Ein Entzug kommt demnach nur in Betracht, wenn eine Person freiwillig in den Dienst eines fremden Staates tritt und dadurch die Interessen oder das Ansehen der Republik Österreich erheblich schädigt. Paragraph 32 ermöglicht zudem den Entzug, wenn ein Staatsbürger freiwillig in den Militärdienst eines fremden Staates eintritt – eine Regelung, die nur in Ausnahmefällen angewendet wird.

Internationale Vorgaben

Der Europäische Gerichtshof verlangt darüber hinaus eine strenge Verhältnismäßigkeitsprüfung, da mit dem Verlust der österreichischen Staatsbürgerschaft automatisch auch die EU-Bürgerschaft erlischt. „Im Fall von Frau Kneissl gibt es keine Anhaltspunkte“, betont der Rechtsanwalt. Der Verlust der Unionsbürgerschaft würde weitreichende Konsequenzen nach sich ziehen. „Frau Kneissl könnte sich beispielsweise nicht in Frankreich niederlassen“, erläutert Klammer.

Österreich hat sich dem Übereinkommen zur Verminderung der Staatenlosigkeit verpflichtet. Dieses Abkommen untersagt den Entzug einer Staatsbürgerschaft, wenn dadurch Staatenlosigkeit entstünde. Auch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs beeinflusst das österreichische Staatsbürgerschaftsrecht maßgeblich. „Beim Verlust der Staatsbürgerschaft muss eine Verhältnismäßigkeitsprüfung stattfinden“, erklärt der Rechtsanwalt.

Lediglich wenn Kneissl die russische Staatsbürgerschaft annehmen würde, würde sie automatisch die österreichische verlieren.

In einem Interview gab die ehemalige Außenministerin jedoch an, für die russische Staatsbürgerschaft noch nicht bereit zu sein.

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KO KOSMO-Redaktion
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