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Gesetzesänderung

Mindestsicherung: Jetzt kommt neuer Eltern-Familienzuschlag

FAMILIENBEHILFE
(FOTO: iStock/CalypsoArt)

In Wien zeichnet sich eine Wende im Mindestsicherungsgesetz ab. Ab dem 1. Jänner nächsten Jahres soll ein sogenannter Eltern-Familienzuschlag eingeführt werden. Diese Änderung soll vor allem Alleinerziehende und Familien mit Kindern finanziell entlasten und die durch Kürzungen entstandenen Verluste kompensieren.

Die Notwendigkeit einer Gesetzesänderung ergibt sich aus einem Urteil des Verfassungsgerichtshofs. Dieser hatte die bisher in Wien geltenden Kostensätze für Paare aufgehoben, da sie über dem im Sozialhilfe-Grundgesetz vorgesehenen Wert lagen. Die daraus resultierende Kürzung hätte für rund 13.000 Haushalte einen monatlichen Verlust von 105,36 Euro bedeutet. Besonders betroffen wären Familien mit minderjährigen Kindern gewesen, die drei Viertel der betroffenen Haushalte ausmachen.

Die vorgesehene Änderung sieht die Einführung eines neuen Paragrafen 11b im Mindestsicherungsgesetz vor. Dieser regelt eine dauerhafte Unterstützungsleistung für armutsbetroffene Familien in Höhe von 4,5 Prozent des Ausgleichszulagen-Richtsatzes. Der Zuschlag soll dazu dienen, den erhöhten finanziellen Bedarf von erziehenden Personen zu decken.

Auswirkungen auf die Zielgruppen

Durch den neuen Zuschlag kann der monatliche Verlust für rund 10.000 Paare mit Kindern nahezu vollständig kompensiert werden. Statt 105,36 Euro weniger beträgt der Verlust durch den neuen Zuschlag nur noch 10,54 Euro. Auch Alleinerziehende profitieren von der Regelung und erhalten zusätzlich 47,41 Euro pro Monat. Lediglich bei rund 3.000 kinderlosen Paaren wird die Kürzung voll wirksam.

Sozialstadtrat Peter Hacker (SPÖ) äußerte sich zur geplanten Änderung und betonte die Notwendigkeit einer Lösung für die Betroffenen. „Das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz des Bundes und das damit einhergehende VfGH-Erkenntnis sind sozialpolitisch schmerzhaft, da sie das Ziel der Armutsbekämpfung erschweren. Wir dürfen nicht vergessen: Auch wenn diese Krise für viele Haushalte überwunden scheint, wird sie für Menschen in Armut noch lange Zeit weitergehen“, warnte Hacker. Er stellte klar, dass der Verfassungsgerichtshof nicht inhaltlich, sondern lediglich formell entschieden hat. „Denn die Definition der Armutsgrenze ist eine politische Entscheidung und keine verfassungsrechtliche. Daher war die Kürzung zu erwarten“, so Hacker.

Die Änderungen am Mindestsicherungsgesetz sind ein Schritt in die richtige Richtung, um die finanzielle Belastung von Familien und Alleinerziehenden zu verringern. Sie zeigen, dass Wien bemüht ist, Lösungen für die sozialen Herausforderungen unserer Zeit zu finden. Dennoch bleibt abzuwarten, wie sich die Situation für die rund 3.000 kinderlosen Paare entwickelt, für die die Kürzung voll wirksam wird.