Ein 46-Jähriger kroatischer Staatsbürger ist am Donnerstag in Graz wegen Untreue zu neun Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Er arbeitete als 24-Stunden-Pfleger eines älteren Patienten und soll von Oktober 2020 bis Jänner 2021 rund 65.000 Euro von dessen Konto behoben haben.
Der Kroate war seit August 2019 abwechselnd mit einer weiteren Person als Pflegekraft im Einsatz, im Jänner 2020 erhielt er eine alleinige Fixanstellung bei dem betagten Pensionisten. Das Verhältnis zwischen Pfleger und Patient soll freundschaftlich gewesen sein.
Die Beziehung zwischen dem Pensionisten und seinem Sohn hingegen wurde vom Beschuldigten als „problematisch“ beschrieben. So soll der Sohn dem Vater vieles verboten haben, u.a. konnte der Pensionist nicht über sein eigenes Geld zu verfügen. Deswegen hatte der Patient ein zweites Konto eröffnet, auf das sein Sohn keinen Zugriff hatte. Der Pfleger erhielt eine eigene Bankomatkarte und die Erlaubnis, über das gesamte Geld auf dem Konto seines Schützlings frei zu verfügen: „Frag nicht, sondern nimm es einfach“, soll der betagte Mann zu ihm gesagt haben.
„Er hat uns über alles geliebt“
Der Pfleger hob von Oktober 2020 bis Jänner 2021, als der Patient starb, insgesamt rund 65.000 Euro von dessen Konto ab. Bei der Vernehmung leugnete der 46-jährige Beschuldigte das gar nicht, er erklärte, dass das Geld für „alles“ verwendet wurde. Rechnungen des alltäglichen Lebens wie Lebensmittel, Strom und Medikamente bis hin zur Hausrenovierung und das Leasing-Auto des Pflegers wurden finanziert. Der Pensionist soll dem Pfleger auch sein Eigenheim überschrieben haben. Darüber hinaus habe es noch Schenkungen im Gesamtwert von 60.000 Euro für ihn und seine Familie gegeben, was notariell beurkundet wurde. „Ich überschreibe dir alles, was ich habe“, soll der Pensionist zum Pfleger gesagt haben. Auch die Ehefrau des Angeklagten, die bei der Pflege geholfen habe, sagte: „Er hat uns geliebt – über alles in der Welt.“
Nicht glaubwürdig
Den geistigen Zustand des Pensionisten beschrieb der Kroate als „sehr gut“ und behauptete, dass dieser sich nicht verschlechtert hatte. Im Gegensatz dazu hatten Ärzte bereits im Dezember 2020 festgestellt, dass der Pensionist auf Grund seiner geistigen Verfassung zu einer notwendigen Operation nicht selbst einwilligen konnte. Ob der Mann zum Zeitpunkt der getätigten Hausüberschreibung und Geldschenkung geschäftsunfähig war, konnte in einem Zivilverfahren jedoch nicht festgestellt werden.
Die Aussagen des kroatischen Pflegers wurden vom Gericht als zum Teil nicht nachvollziehbar und unglaubwürdig befunden, da er weder Rechnungen vorlegen noch konkrete Summen, wofür das Geld ausgegeben wurde, nennen konnte. Der Pfleger wurde deshalb für rund 35.000 Euro der ca. 65.000 Euro belangt und zu neun Monaten bedingter Freiheitsstrafe verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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