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Neuer Plan von Gewessler: Tempo 30 statt Tempo 50 in allen Städten!

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(FOTO: iStock, epaimages)

Wien – Gemeinden und Städte können künftig einfacher Temporeduktionen umsetzen und überwachen. Das wurde in der Straßenverkehrsordnungsnovelle des Klimaschutzministeriums verankert, die heute in Begutachtung geht. Denn gerade im Ortsgebiet bedeutet geringeres Tempo mehr Verkehrssicherheit und Lebensqualität: Tempo 30 statt Tempo 50 im Ortsgebiet ist eine der wirksamsten Maßnahmen, die Zahl der Unfälle und Unfallopfer zu reduzieren und die Lebensqualität der Menschen vor Ort zu steigern – durch weniger Lärm und eine bessere Luft.

„Geringeres Tempo bedeutet mehr Sicherheit und mehr Lebensqualität für die Menschen vor Ort. Es führt zu weniger Verkehrstoten, verursacht weniger klimaschädliche Emissionen und spart durch den geringeren Treibstoffverbrauch auch Geld. Ich freue mich sehr, dass wir es durch die neue Straßenverkehrsordnung für Gemeinden und Städte nun einfacher machen Tempo 30 vor Ort einzuführen. Ich danke den vielen Gemeinden und Städten, die sich quer durch Österreich und parteiübergreifend aktiv dafür eingesetzt haben“, sagte Klimaschutzministerin Leonore Gewessler.

Erleichterung der Umsetzung

Mehr als 280 Gemeinden und Städte sowie Organisationen wie der VCÖ und Städtebund hatten sich im Vorfeld für eine Reform stark gemacht, die eine Umsetzung von Tempo 30 erleichtert. Es war ein parteiübergreifendes und österreichweites Anliegen von Vertreterinnen und Vertretern unterschiedlich großer Städte und Gemeinden.

Zwar war es schon bisher für Städte und Gemeinden möglich, Geschwindigkeitsbeschränkungen festzulegen. Doch es brauchte dazu viel Bürokratie und umfangreiche Gutachten. Und das, obwohl gerade Vertreterinnen und Vertreter von Städten und Gemeinden, die tagtäglich vor Ort im Einsatz sind, am besten Bescheid wissen, wo Temporeduktionen sinnvoll sind. Straßenverkehrsordnungsnovelle geht in Begutachtung

Freizeiteinrichtungen

Die Novelle der Straßenverkehrsordnung soll nun folgende Erleichterung bringen: Künftig kann die jeweils zuständige Straßenbehörde in Ortsgebieten in Bereichen mit besonderem Schutzbedürfnis wie vor Schulen, Kindergärten, Freizeiteinrichtungen oder Spielplätzen, Krankenhäusern oder Seniorenheimen vereinfacht die erlaubte Höchstgeschwindigkeit verringern. Einzige Voraussetzung: Die Maßnahme muss zur Erhöhung der Verkehrssicherheit insbesondere von Fußgängern oder Radfahrern geeignet sein.

Zusätzlich stärken wir die Gemeinden auch bei der Überwachung der Tempolimits. So sollen Gemeinden künftig Radarkontrollen selbst durchführen können. Voraussetzung ist eine entsprechende Übertragungsverordnung des Landes. Bisher konnten die Gemeinden nur dann Radarkontrollen durchführen, wenn sie über einen eigenen Gemeindewachkörper verfügen.

Für Fahrzeuge des Rettungsdienstes wird es eine Ausnahme vom Halte- und Parkverboten geben. Bisher durften Rettungsfahrzeuge nur bei Einsatzfahrten mit Blaulicht im Halte- bzw. Parkverbot stehen. Das ist besonders bei Krankentransporten eine große Herausforderung. Durch die Novelle der Straßenverkehrsordnung soll es in Zukunft jedenfalls möglich sein, in der Nähe der Wohnung oder des Wohnhauses des Patienten zu halten und zu parken.

Die StVO-Novelle geht nun in Begutachtung, die Öffentlichkeit kann sechs Wochen Stellungnahmen zum Entwurf abgeben. Das Inkrafttreten ist für Sommer 2024 geplant.