Knallkörper, Raketen und Batteriefeuerwerke bleiben in Wien tabu – auch zu Silvester. Wer trotzdem zündet, riskiert saftige Strafen bis zu 3.600 Euro.
Das Feuerwerksverbot in Wien gilt ausnahmslos auch zum Jahreswechsel. Aufgrund der erhöhten Brand- und Verletzungsgefahr sowie der erheblichen Lärmbelästigung untersagt die Stadt jegliche pyrotechnische Aktivitäten im gesamten Stadtgebiet. Lediglich Feuerwerkskörper der Kategorie F1 – darunter fallen harmlosere Produkte wie Wunderkerzen, Knallerbsen oder Tortensprüher – sind von dieser Regelung ausgenommen.
Vielen Wienerinnen und Wienern ist nicht bewusst, dass bereits gängige Silvesterutensilien wie Knallkörper, Raketen und Batteriefeuerwerke in die Kategorie F2 fallen und somit innerhalb des Ortsgebiets grundsätzlich nicht verwendet werden dürfen. Das Pyrotechnikgesetz verbietet in Wien explizit das Abfeuern von Feuerwerken der Kategorien F2, F3 und F4.
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Rechtliche Konsequenzen
Eine Ausnahmeregelung könnte theoretisch nur durch den Bürgermeister selbst erteilt werden – eine Option, von der in Wien jedoch konsequent kein Gebrauch gemacht wird. Pyrotechnik der Kategorie F2 darf daher ausschließlich außerhalb des Stadtgebiets gezündet werden.
Wer gegen diese Bestimmungen verstößt, muss mit empfindlichen Geldstrafen von bis zu 3.600 Euro rechnen. Darüber hinaus drohen zusätzliche Anzeigen wegen Lärmbelästigung oder Gefährdung anderer Personen.
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Sichere Alternativen
Für all jene, die außerhalb des Wiener Stadtgebiets legal Feuerwerk zünden möchten, empfiehlt sich ausschließlich der Kauf im österreichischen Fachhandel. Diese Produkte entsprechen den gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsstandards – im Gegensatz zu vielen importierten Feuerwerkskörpern unklarer Herkunft.