Mit hochexplosiver Fracht im Gepäck endete die Einkaufstour dreier Teenager abrupt. Die Polizei entdeckte bei einer Kontrolle in Linz gefährliche Sprengsätze.
Drei Jugendliche im Alter von 16 und 17 Jahren unternahmen am Samstag eine Fahrt nach Tschechien mit dem Ziel, pyrotechnische Gegenstände zu erwerben. Auf ihrer Rückreise gerieten sie in Linz in eine Polizeikontrolle, bei der die Beamten unter anderem zwei Sprengsätze der Kategorie F4 entdeckten. Insgesamt stellten die Einsatzkräfte rund 950 Gramm pyrotechnisches Material sicher. Die Jugendlichen aus den Bezirken Steyr-Land und Kirchdorf in Oberösterreich müssen sich nun wegen Verstößen gegen das Pyrotechnikgesetz verantworten.
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Pyrotechnik-Kategorien
Das österreichische Pyrotechnikgesetz kategorisiert Feuerwerkskörper in vier verschiedene Gefährdungsklassen. Die unterste Kategorie F1 umfasst harmlosere Produkte wie Wunderkerzen oder Knallerbsen, deren Verwendung bereits ab einem Alter von 12 Jahren ganzjährig gestattet ist. Zur Kategorie F2 zählen die klassischen Silvesterfeuerwerke wie Raketen, Böller und Batterien. Diese dürfen von Personen ab 16 Jahren erworben werden, wobei ihre Verwendung grundsätzlich auf Gebiete außerhalb von Ortschaften beschränkt ist. Innerhalb von Ortschaften bedarf es einer behördlichen Sondergenehmigung.
Strenge Vorschriften
Für die höheren Kategorien gelten deutlich strengere Vorschriften. Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F3 weisen ein mittleres Gefährdungspotenzial auf und sind für Privatpersonen ohne spezielle behördliche Genehmigung und entsprechenden Sachkundenachweis nicht zugänglich. Sie kommen vorwiegend bei größeren, organisierten Feuerwerksveranstaltungen zum Einsatz und sind für den privaten Gebrauch praktisch ausgeschlossen. Die höchste Stufe bildet die Kategorie F4, das sogenannte Profi- oder Großfeuerwerk. In Österreich ist die Handhabung von F4-Feuerwerk ausschließlich ausgebildeten Pyrotechnikern mit entsprechender Zertifizierung vorbehalten. Der Besitz oder die Verwendung solcher Sprengkörper durch Privatpersonen ist verboten und kann erhebliche Sanktionen nach sich ziehen. Der Grund für diese strenge Reglementierung liegt in der potenziell lebensgefährlichen Wirkung dieser Sprengkörper bei unsachgemäßer Handhabung.
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Generell gilt bei allen Kategorien: Die Sicherheit steht an erster Stelle – Verstöße gegen das Pyrotechnikgesetz können nicht nur zu empfindlichen Geldstrafen führen, sondern auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
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