Keine Artikel gefunden
Versuche einen anderen Suchbegriff
Internet

Rechtsanwaltskanzlei klagt wegen schlechter Bewertung

Rechtsanwaltskanzlei klagt wegen schlechter Bewertung
FOTO: iStock/Nathaphat
1 Min. Lesezeit |

Eine österreichische Rechtsanwaltskanzlei fühlte sich durch eine ein-Stern-Bewertung eines Nutzers auf einer Bewertungsplattform in ihrer Ehre verletzt und sah ihre Kreditwürdigkeit gefährdet. Der User namens „Shutdown“ hinterließ keine Erklärung für die schlechte Bewertung, was die Kanzlei dazu veranlasste, den Betreiber der Plattform zu verklagen.

Urteil bleibt anonymisiert

Das Gerichtsurteil wurde anonymisiert veröffentlicht. bei dem betroffenen Konzern handelt es sich um die bekannte Internetsuchmaschine Google und ist ebenfalls für Dienste wie „Google Maps“ und „Google Local Listings“ verantwortlich. Obwohl der genaue Name des Unternehmens nicht genannt wurde, ist dennoch klar, um welches Unternehmen es sich handelt.

[crp box=“1″ limit=“3″ heading=“1″ offset=“0″]

Entscheidung des Obersten Gerichtshofs

Der Oberste Gerichtshof (OGH) entschied gegen die Klage der Anwaltskanzlei und stellte fest, dass die Ein-Stern-Bewertung weder ehrverletzend noch kreditschädigend sei. Die Entscheidung gilt auch dann, wenn der Nutzer „Shutdown“ niemals ein Mandant der Kanzlei gewesen sein sollte.

Unabhängiger Journalismus braucht Unterstützung

Guter Journalismus entsteht nicht nebenbei. Gründliche Recherche, sorgfältige Faktenprüfung und eine kritische Einordnung brauchen Zeit, Erfahrung und Ressourcen. Damit wir weiterhin unabhängig berichten können – frei von politischem oder wirtschaftlichem Einfluss – sind wir auf deine Unterstützung angewiesen.

Hilf mit, unabhängigen Journalismus zu sichern.
KO KOSMO-Redaktion
Teilen