Start News Panorama
MORD ODER MITLEID?

Schläuche gezogen: Wienerin tötet Lebensgefährten im AKH

AKH---Schläuche-gezogen
Symbolfoto. (FOTO: iStockphoto)

Eine 52-Jährige Frau wird verdächtigt, ihren Partner im Wiener Allgemeinen Krankenhaus umgebracht zu haben.

Ihr 70-jähriger Lebensgefährte war am 1. April auf die Intensivstation des AKHs gebracht worden, da er sich von einer Nierentransplantation nicht mehr erholt hatte. Sein Gesundheitszustand verschlechterte sich rapide, weshalb er künstlich beatmet werden musste.

Abschiedsbesuch
Die Ärzte gaben dem Mann nur noch wenige Stunden zu leben, weshalb seine Lebensgefährtin kontaktiert wurde, sodass sie noch rechtzeitig Abschied nehmen konnte.

Wie offiziell vonseiten der Polizei bestätigt, soll die Verdächtige bei diesem letzten Besuch die Schläuche aus dem künstlichen Beatmungsgerät gezogen haben. Nach ihrer Tat verließ die 52-Jährige das Spital.

Allen Anschein nach kamen künstliche Lebensverlängerungen für das langjährige Paar nicht in Frage. Dies hätten sich die Beiden im Vorfeld ausgemacht.

Im Moment sind leider keine Umfragen verfügbar.

Die 52-Jährige wurde noch am selben Tag festgenommen, nach der Einvernahme jedoch wieder freigelassen. Zum Zeitpunkt der Festnahme war die Frau alkoholisiert. Nun wird ermittelt, ob sie auch während der Tat unter Alkoholeinfluss stand. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Mordverdachts.

Aktive Sterbehilfe oder Mord?
Sollte es zu einer Verurteilung wegen Mordes kommen, so könnte die Strafe aufgrund diverser Milderungsgründe geringer als die Mindeststrafe von 10 Jahren ausfallen.

Aktive Sterbehilfe ist in Österreich illegal, allerdings könnte die Verdächtige auch auf Tötung auf Verlangen plädieren: „Wer einen anderen auf dessen ernstliches und eindringliches Verlangen tötet, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen.“ (§ 77 StGB) Es gilt die Unschuldsvermutung.