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Justizfall

Schrotthandel endet vor Gericht: Serbe verliert Chance auf Staatsbürgerschaft

Schrotthandel endet vor Gericht: Serbe verliert Chance auf Staatsbürgerschaft
Foto: iStock
2 Min. Lesezeit |

Ein serbischer Altmetallsammler stand erneut vor Gericht, nachdem er ein Aluminiumdach vom Bauhof einer Gemeinde im Bezirk Liezen mitgenommen hatte. Vor dem Richter beteuerte er, er betreibe „ein bisschen Schrotthandeln“ und hole seit Jahren Material vom Bauhof ab. Die Mitnahme des Aluminiumdachs sei für ihn kein bewusstes Vergehen gewesen: „Hätte ich gewusst, dass man das nicht mehr darf, hätte ich es nicht gemacht.“

Der Leiter des Bauhofs widersprach dieser Darstellung entschieden. Auf Nachfrage des Richters Hans-Joachim Maierhofer stellte er klar: „Nein“, es habe keine Vereinbarung gegeben, dass sich der Angeklagte dort bedienen dürfe. Die wiederholten Vorfälle hätten sogar zur Installation einer Überwachungskamera geführt. „Wir haben beschlossen, es gibt nichts mehr. Das ist Diebstahl, und aus.“ Nach der Anzeige zeigte der Beschuldigte immerhin Einsicht, entschuldigte sich und beglich den Wert des Aluminiumdachs.

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Gepfändeter Kleintransporter

Die Anklage umfasste jedoch noch einen weiteren Vorwurf: Der Mann hatte einen gepfändeten Kleintransporter nicht wie vorgeschrieben abgegeben, sondern kurzerhand nach Serbien gebracht und dort verkauft – ein klarer Fall von Vollstreckungsvereitelung. Seine Begründung vor Gericht: In Österreich habe den Bus „eh keiner mehr haben wollte“. Am Balkan habe er das Fahrzeug für „600 oder 650 Euro“ veräußert.

Während der Angeklagte beim Vorwurf der Vollstreckungsvereitelung seine Schuld einräumte und um ein mildes Urteil bat, bestritt er den Diebstahlsvorwurf vehement. Er fühle sich „leider Gottes nicht schuldig“ und forderte einen Freispruch in diesem Anklagepunkt.

Richterliche Entscheidung

Richter Maierhofer ließ sich von dieser Argumentation nicht überzeugen. Er verurteilte den Serben in beiden Anklagepunkten und verhängte eine viermonatige Haftstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Die Probezeit beträgt drei Jahre. Zusätzlich muss der Mann den Erlös aus dem verkauften Bus abführen. In seiner Urteilsbegründung verwies der Richter auf die Vorgeschichte des Angeklagten: „Sie haben schon drei Vorstrafen, haben sogar schon einmal einen Teil einer bedingten Strafe abgesessen.“ Es handle sich um ein „getrübtes Vorleben mit Betrug und Diebstahl“, zu dem nun erneut Vermögensdelikte hinzukämen.

Die Reaktion des Verurteilten zeigte, dass ihn die Konsequenzen des Urteils über die Strafe hinaus trafen. „Das heißt, jetzt kann ich die österreichische Staatsbürgerschaft wieder vergessen“, äußerte er sichtlich frustriert.

„Weil wenn ich verurteilt bin, kann ich die nicht beantragen.“ Verärgert verließ er anschließend den Gerichtssaal.

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KO KOSMO-Redaktion
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