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SCHWEIZ

Serbe prügelte mit Gummihammer auf schwangere Geliebte ein

Symbolbild (FOTO: iStockphoto, Wikimedia Commons)

Der heute 34-Jährige verletzte seine schwangere Geliebte vor drei Jahren schwer. Nun muss er ins Gefängnis. Von einer Abschiebung sah der Richter ab.

Die Staatsanwaltschaft von Luzern (Schweiz) warf dem serbischen Staatsbürger strafbaren Schwangerschaftsabbruch vor. Dieses Delikt führt laut Schweizer Gesetz zu einem obligatorischem Landesverweis. Die Anklage forderte vier Jahre Haft und ein 12-jähriges Einreiseverbot für den Serben.

Affäre ungewollt schwanger
Wie lokale Medien berichten, befand sich der Beschuldigte 2016 in einer Partnerschaft und sogar die Hochzeit sei bereits geplant gewesen. Nebenbei hatte der Serbe eine Geliebte, mit welcher er über Jahre hinweg ein sexuelles Verhältnis hatte. Diese Nachricht von der ungewollten Schwangerschaft seiner Affäre und ihre Entscheidung das Kind zu behalten, seien das Hauptmotiv für die grausame Tat.

Kind überlebte nur durch Zufall
Der heute 34-Jährige gab vor Gericht zu, mit einem Gummihammer zur Wohnung des späteren Opfers gefahren zu sein und nach einem Handgemenge ein- oder zweimal zugeschlagen zu haben. Der Hammer stammt aus seiner Ausrüstung als Bodenleger.

Laut Staatsanwaltschaft hat er vor allem auf den Bauch der in der 22. Woche schwangeren Frau eingeschlagen. Sie konnte die Flucht ergreifen und aus dem Haus stürmen. Dort soll ein Nachbar beobachten haben, wie sie von einem Mann mit Händen und Füßen geschlagen worden ist.

Die Frau wurde ins Krankenhaus eingeliefert, wo die Ärzte Verletzungen im Bauchbereich und einen Rippenbruch diagnostizierten. Sie erlitt auch ein stumpfes Bauchtrauma, welches das Leben ihres Ungeborenen gefährdete. Auch eine kleine Läsion des Mutterkuchens wurde von den Behandelten festgestellt. Laut den Medizinern sei es dem Zufall zu verdanken, dass das Baby den Angriff überlebte.

Keine Abschiebung
Der Verteidiger des Serbien plädierten auf eine teilbedingte Strafe und keinen Landesverweis. Dies begründeten sie damit, dass ihr Mandat gut integriert und verheiratet sei und dem Opfer monatlich 2244 Franken zahle. Insofern er abgeschoben wird, so werde die Frau ein weiteres Mal zum Opfer und müsse zur Fürsorge – so der Opferanwalt.

Schlussendlich verhängte das Gericht eine dreijährige Haftstrafe, davon ein Jahr unbedingt. Auf einen Landesverweis wurde aufgrund der „mustergültigen Integration“ verzichtet.