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Steuererklärung: Mit diesen 5 Tipps holt ihr euch euer Geld vom Finanzamt zurück!

Auch Werbungskosten können abgesetzt werden. Diese gelten, wenn sie berufsbedingte Ausgaben wie für Arbeitskleidung und Werkzeuge, Arbeitszimmer, Fortbildung, Heimfahren, Computer und Laptop, doppelte Haushaltsführung, Fahrradkosten und Fahrtkosten, Internet, Autokosten, Reisekosten, Sprachkurse, Studienreisen, Handy und Telefon .
(FOTO: iStock)

Was sich alles von der Steuer absetzen lässt: So könnt ihr mehr aus eurer Steuererklärung rausholen. KOSMO verrät euch, mit welchen fünf legalen Steuertricks ihr so richtig sparen könnt.

Sobald der Jahresgehaltszettel des Arbeitsgebers beim Finanzamt aufliegt, ist ein Lohnsteuerausgleich möglich. Normalerweise geschieht das schon Anfang des Jahres.

So wird der Steuerausgleich gemacht:
Sobald der Jahreslohnzettel dem Finanzamt vorliegt wird online die Summe der Nachzahlung oder Rückerstattung ausgerechnet. Das dazugehörige Formular online oder direkt beim Finanzamt ausfüllen und abgeben. Die Bearbeitung kann einige Wochen in Anspruch nehmen, anschließend bekommt man ein Schreiben, ob ihr das Geld auf das Steuerkonto ausgezahlt bekommt oder nachzahlen müsst.

Für Freiberufler und Selbstständige kommt es zu keiner Arbeitnehmerveranlagung, da sie sowieso in die Pflichtveranlagung fallen. Sie sind verpflichtet eine Einkommensteuererklärung jährlich einzureichen. Für den Steuerausgleich (Arbeitnehmerveranlagung) braucht ihr das Formular L1. Für weitere Absetzbeträge oder Zusatzbeträge, wie Kinder oder ähnliches, benötigt ihr möglicherweise weitere Formulare. Diese findet ihr online beim Finanzamt auslegend.

Damit eure Steuererklärung zu einem richtigen Geldregen wird, zeigt euch KOSMO, wie ihr zu dem kommen könnt. Auf der nächsten Seite geht’s los!