Eine Lehrkraft fehlt, eine andere übernimmt: Für Eltern ist nicht immer erkennbar, wie der Unterricht tatsächlich abgedeckt wird. Ein neuer Antrag verlangt österreichweit vergleichbare Daten zu Unterrichtsausfall und fachfremdem Unterricht. Am 3. November soll sich der Bildungsausschuss damit befassen.
Ob eine Stunde ersatzlos ausfällt, vertreten wird oder eine Lehrperson dauerhaft ein anderes als ihr ausgebildetes Fach unterrichtet, macht einen Unterschied. Genau diese Unterschiede sollen nach einer neuen parlamentarischen Initiative systematischer erfasst und veröffentlicht werden.
Den Entschließungsantrag brachte die FPÖ-Abgeordnete Katayun Pracher-Hilander gemeinsam mit weiteren Abgeordneten am 15. Oktober 2026 ein. Die Parlamentskorrespondenz berichtete am 23. Oktober darüber.
Termin steht
Der Antrag steht für den 3. November 2026 auf der Tagesordnung des Bildungsausschusses. Gefordert werden eine einheitliche Datenerhebung und ein Maßnahmenpaket zur Unterrichtsversorgung.
Beschlossen sind diese Forderungen noch nicht. Der Ausschusstermin bedeutet weder, dass neue Berichtspflichten bereits gelten, noch dass ein bestimmtes Maßnahmenpaket kommen wird.
Genauer erfassen
Die Initiative verlangt, zwischen ersatzlosem Unterrichtsentfall, vertretenen Stunden und anderen Formen der Abdeckung zu unterscheiden. Fachfremder Unterricht soll nach Bundesland, Schultyp, Schulstufe und Unterrichtsgegenstand erfasst werden.
Auch Supplierungen und Mehrdienstleistungen sollen transparent ausgewiesen werden. Die Ergebnisse sollen jährlich in einem Unterrichtsversorgungsbericht erscheinen.
Auf Grundlage dieser Daten fordert der Antrag ein Maßnahmenpaket innerhalb von sechs Monaten. Besonders im Mittelpunkt stehen Deutsch, Mathematik und Englisch. Diese Frist ist Teil der politischen Forderung und keine bereits laufende gesetzliche Verpflichtung.
Nicht dasselbe
Eine Supplierung bedeutet, dass eine andere Lehrperson eine Vertretungsstunde übernimmt. Daraus folgt nicht automatisch, dass Unterricht ausfällt oder fachfremd erteilt wird.
Fachfremder Unterricht liegt hingegen vor, wenn eine Lehrperson einen Gegenstand unterrichtet, für den sie nicht entsprechend lehrbefähigt ist. Das kann auch über einen längeren Zeitraum erfolgen und ist nicht auf einzelne Vertretungsstunden beschränkt.
Mehrdienstleistungen wiederum bezeichnen zusätzlich geleisteten Unterricht. Aus zusätzlichen Stunden allein lässt sich weder auf fachfremden noch auf schlechteren Unterricht schließen. Für eine aussagekräftige Bestandsaufnahme müssen diese Kategorien deshalb getrennt betrachtet werden.
Belegte Probleme
Dass die Frage über einzelne Supplierstunden hinausgeht, zeigt ein Bericht des Rechnungshofs vom 23. Mai 2025. Geprüft wurden das Bildungsministerium sowie Oberösterreich und Tirol einschließlich ihrer Bildungsdirektionen.
Für das Schuljahr 2023/24 stellte der Rechnungshof an Mittelschulen unter anderem fest: In Deutsch wurde in Oberösterreich zu 22 Prozent und in Tirol zu 19 Prozent fachfremd unterrichtet. In Mathematik waren es jeweils 16 Prozent.
Besonders hoch waren die ausgewiesenen Anteile in einzelnen digitalen Gegenständen: bei Digitaler Grundbildung in Oberösterreich 81 Prozent und bei Informatik in Tirol 90 Prozent.
Diese Zahlen betreffen bestimmte Bundesländer und das Schuljahr 2023/24. Sie sind keine aktuelle österreichweite Quote und lassen sich nicht auf Wien oder eine einzelne Schule übertragen.
Qualifikation zählt
Die Tiroler Bildungsdirektion kritisierte damals die Aussagekraft der Darstellung und verwies unter anderem auf ergänzende Qualifizierungen. Der Begriff „fachfremd“ sagt daher nicht, dass eine Lehrperson keinerlei Wissen über den unterrichteten Gegenstand besitzt.
Die formale Lehrbefähigung und die tatsächliche Qualität einer Unterrichtsstunde sind unterschiedliche Fragen. Eine pauschale Abwertung aller fachfremd unterrichtenden Lehrkräfte wäre deshalb nicht gerechtfertigt.
Der Rechnungshof empfahl dennoch, die Gründe für den hohen fachfremden Einsatz zu erheben und Maßnahmen zu dessen Verringerung zu setzen.
Stellen allein?
Auch die Zahl offener Stellen bildet die Unterrichtssituation nicht vollständig ab. Der Rechnungshof beschreibt, dass Personallücken unter anderem durch Mehrdienstleistungen, fachfremdes Unterrichten und den Einsatz von Personal ohne vollständige Qualifikation ausgeglichen wurden.
Eine besetzte Stelle beantwortet deshalb noch nicht jede Frage zur fachgerechten Versorgung. Umgekehrt bedeutet eine Vertretungsstunde nicht automatisch, dass Lernstoff verloren geht.
Eine aktuelle österreichweite Zahl ersatzlos ausgefallener Stunden lässt sich aus den hier angeführten Quellen nicht ableiten. Der neue Antrag verlangt gerade eine besser vergleichbare Darstellung der verschiedenen Situationen.
Gezielt nachfragen
Für Familien zählt, ob Unterricht verlässlich stattfindet und wie Lerninhalte vermittelt werden. Bei wiederkehrenden Vertretungen helfen konkrete Fragen an Klassenvorstand oder Schulleitung: Wird im vorgesehenen Fach unterrichtet oder findet Betreuung statt? Wie werden offen gebliebene Lerninhalte aufgearbeitet? Ist die Vertretung vorübergehend oder eine längerfristige Lösung?
Eine einzelne Supplierstunde ist noch kein Beleg für ein dauerhaftes Problem. Bei wiederkehrenden Änderungen können Eltern Datum, Gegenstand und Mitteilungen der Schule festhalten. Das erleichtert ein sachliches Gespräch über die Unterrichtssituation.
Diese Fragen sind praktische Gesprächsanregungen. Aus dem parlamentarischen Antrag entstehen derzeit keine neuen gesetzlichen Auskunftsansprüche für Eltern.
Beratung folgt
Mit der vorgesehenen Behandlung am 3. November erhält die Forderung nach mehr Transparenz einen konkreten nächsten Termin. Ob der Antrag Unterstützung findet und welche Schritte daraus entstehen, ist noch offen.
Für eine belastbare Debatte bleibt entscheidend, ersatzlosen Ausfall, Vertretung und fachfremden Unterricht auseinanderzuhalten. Erst dann wird sichtbar, welche Probleme an welchen Schulen tatsächlich bestehen und wo Maßnahmen ansetzen müssten.