Eine scheinbar gewöhnliche Brille kann Fotos machen, Videos aufnehmen oder Ton erfassen. Für Menschen in ihrer Umgebung ist das nicht immer leicht erkennbar. Wien fordert deshalb strengere Regeln – doch ein Verbot in Öffis, Schulen und Ämtern gilt dadurch noch nicht.
In der U-Bahn sitzt jemand gegenüber und trägt eine Brille mit eingebauter Kamera. Wird gerade gefilmt oder ist die Aufnahmefunktion ausgeschaltet? Genau diese Unsicherheit beschäftigt nun auch die Wiener Stadtpolitik.
Der Gemeinderat nahm am 21. Oktober 2026 einen Resolutionsantrag zu Smart Glasses an. Der Bund soll unter anderem ein Verbot solcher Kamerabrillen in öffentlichen Verkehrsmitteln, Schulen und Ämtern prüfen. Gefordert werden außerdem klarere Regeln zum Schutz der Privatsphäre im öffentlichen Raum.
Noch kein Verbot
Der Beschluss ist eine politische Aufforderung, keine unmittelbar geltende Verbotsregel. Aus der Resolution folgt daher kein allgemeines Verbot von Kamerabrillen in Wien.
Die Sorge dahinter: Aufnahmen könnten entstehen, ohne dass Betroffene dies rechtzeitig bemerken. Im Gemeinderat wurden insbesondere mögliche Folgen für Frauen, Mädchen und die Anonymität im öffentlichen Raum angesprochen.
Unauffällige Kameras
Unter Smart Glasses werden computergestützte Brillen verstanden, die je nach Modell Kameras, Mikrofone, Lautsprecher oder Displays enthalten. Teilweise werden ihre Funktionen durch künstliche Intelligenz unterstützt.
Nicht jede intelligente Brille kann dasselbe. Und das Tragen einer Kamerabrille beweist noch nicht, dass gerade aufgenommen wird. Anders als bei einem hochgehaltenen Smartphone ist für Außenstehende aber häufig schwerer erkennbar, ob ihre Umgebung erfasst wird.
Die österreichische Datenschutzbehörde sieht darin ein wesentliches Transparenzproblem: Menschen sollen nachvollziehen können, ob und wie ihre personenbezogenen Daten verarbeitet werden.
Europäische Warnung
Auch der Europäische Datenschutzausschuss beschäftigt sich mit der Technologie. Er nahm am 13. Oktober 2026 eine Stellungnahme zu Smart Glasses an.
Die österreichische Datenschutzbehörde hebt daraus besonders die Risiken unbemerkter Bild- und Tonaufnahmen hervor. Sensible Einsatzorte seien etwa Schulen, Krankenhäuser und Arbeitsstätten. Kinder und andere besonders schutzbedürftige Personen verdienen dabei besondere Aufmerksamkeit.
Als Schutzmaßnahme nennt der Ausschuss eindeutige und zuverlässige Aufnahmesignale, etwa gut sichtbare LEDs oder akustische Hinweise. Die Stellungnahme ist allerdings kein neues EU-weites Verkaufs- oder Nutzungsverbot.
Licht reicht nicht
Ein erkennbares Aufnahmesignal kann helfen, eine laufende Aufnahme wahrzunehmen. Es macht das Filmen anderer Menschen aber nicht automatisch rechtmäßig.
Auch bei sichtbarer Kamera müssen Datenschutz- und Persönlichkeitsrechte beachtet werden. Ob eine konkrete Aufnahme zulässig ist, hängt unter anderem vom Zweck, dem Zusammenhang und der rechtlichen Grundlage ab.
Ebenso wäre die pauschale Behauptung falsch, jede Aufnahme ohne ausdrückliche Zustimmung sei automatisch verboten. Die Beurteilung erfolgt im Einzelfall.
Bestehende Rechte
Werden mit Smart Glasses personenbezogene Daten verarbeitet, sind nach Angaben der Datenschutzbehörde regelmäßig die Datenschutz-Grundverordnung und das österreichische Datenschutzgesetz zu beachten. Nutzer können dabei selbst für die Datenverarbeitung verantwortlich sein.
Für ausschließlich persönliche oder familiäre Tätigkeiten kann eine sogenannte Haushaltsausnahme bestehen. Diese ist jedoch eng auszulegen. Bei einer Verwendung in der Öffentlichkeit kommt sie laut Datenschutzbehörde regelmäßig nicht zur Anwendung.
Öffentlich unterwegs zu sein bedeutet deshalb nicht, auf den Schutz der eigenen Daten und Persönlichkeit zu verzichten. Unter bestimmten Umständen kann bereits das gezielte Fotografieren oder Filmen Persönlichkeitsrechte verletzen.
Wohin gehen Daten?
Eine Aufnahme muss nicht auf der Brille oder dem verbundenen Smartphone bleiben. Je nach Gerät, verfügbaren Funktionen und gewählten Einstellungen können Daten an Hersteller oder weitere Unternehmen übermittelt und dort weiterverarbeitet werden.
Die Datenschutzbehörde weist darauf hin, dass davon auch unbeteiligte Personen betroffen sein können, etwa aufgenommene Passanten. Entscheidend ist deshalb nicht nur, ob gefilmt wird, sondern auch, was anschließend mit dem Material geschieht.
Die Zustimmung eines Brillenträgers zur Verarbeitung seiner eigenen Daten ersetzt keine rechtliche Grundlage für die Verarbeitung der Daten anderer Menschen. Wer Nutzungsbedingungen akzeptiert, kann damit nicht zugleich für alle Personen zustimmen, die später vor die Kamera geraten.
Feier mit Folgen
Auch im privaten Umfeld lohnt sich ein genauer Blick. Ein Video von einer Familienfeier wird vielleicht zunächst nur als Erinnerung aufgenommen. Wird es später weitergegeben, muss diese Nutzung gesondert beurteilt werden.
Auch das Teilen in einer großen WhatsApp-Gruppe kann rechtlich eine Veröffentlichung darstellen. Eine geschlossene Gruppe bedeutet daher nicht automatisch, dass Bildrechte keine Rolle spielen.
Das Recht am eigenen Bild schützt vor Veröffentlichungen, die berechtigte Interessen der abgebildeten Personen verletzen. Dabei zählen neben dem Bild auch Begleittexte und der gesamte Zusammenhang. Ob eine Veröffentlichung zulässig ist, hängt vom Einzelfall ab.
Was Betroffene tun
Wer eine Kamerabrille sieht, sollte nicht automatisch eine heimliche Aufnahme unterstellen. Besteht ein konkreter Anlass zur Sorge, kann eine sachliche Nachfrage klären, ob aufgenommen wird und wofür das Material bestimmt ist.
Tauchen unerwünschte Aufnahmen im Internet auf, empfiehlt das österreichische Behördenportal, Beweise durch Screenshots zu sichern, Inhalte bei der Plattform zu melden und gegebenenfalls die Löschung zu verlangen.
Unterstützung bietet die Internet Ombudsstelle mit dem Angebot „Mein Bild im Netz“. Sie berät zu unerwünschten Bildveröffentlichungen und möglichen weiteren Schritten.
Wiens Vorstoß verlangt zusätzliche Regeln für eine unauffälliger werdende Kameratechnik. Datenschutz und Persönlichkeitsrechte müssen Nutzer aber bereits heute beachten – auch dann, wenn die Kamera in einer Brille steckt.