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Unbemerkt gefilmt? Wien will Verbote für Kamerabrillen prüfen lassen

Unbemerkt gefilmt? Wien will Verbote für Kamerabrillen prüfen lassen
(Foto: Pexels)
4 Min. Lesezeit |

Sie sehen aus wie gewöhnliche Brillen, können aber Fotos, Videos und Gespräche aufnehmen: Wien fordert strengere Regeln für Smart Glasses. Auch mögliche Verbote in Öffis, Schulen und Ämtern sollen geprüft werden.

Ein Gespräch in der U-Bahn, eine Begegnung im Lokal oder ein kurzer Wortwechsel auf der Straße: Mit einer Kamerabrille lassen sich solche Situationen aufnehmen, ohne ein Smartphone hochzuhalten. Für Außenstehende ist oft schwer erkennbar, ob gerade gefilmt wird. Der Wiener Gemeinderat hat deshalb am 21. Oktober 2026 einen Resolutionsantrag von SPÖ und NEOS einstimmig angenommen, der die Bundesregierung zum Handeln auffordert.

Verbote prüfen

Der Bund soll einen klaren Rechtsrahmen für die Verwendung von Kamerabrillen im öffentlichen Raum schaffen und mögliche Verbote in öffentlichen Verkehrsmitteln, Ämtern und Schulen prüfen. Zusätzlich soll sich Österreich auf EU-Ebene für wirksame und einheitliche Schutzregeln einsetzen.

Ein neues Verbot gilt dadurch noch nicht. Die Resolution ist eine politische Aufforderung an die Bundesregierung. Sie ändert weder unmittelbar die Rechtslage noch führt sie bereits neue Strafen ein.

SPÖ-Gemeinderat Alexander Ackerl warnte in der Debatte vor den Folgen für die Privatsphäre. Besonders Frauen und Mädchen könnten durch heimliche Aufnahmen betroffen sein. Auch das Problem, eine unbemerkte Aufnahme später nachzuweisen, spielt bei dem Vorstoß eine Rolle.

Großes Unbehagen

Wie umstritten die Technik ist, zeigt eine im August veröffentlichte Befragung im Auftrag des deutschen Digitalverbands Bitkom: 76 Prozent möchten nicht von anderen mit einer solchen Brille aufgenommen werden. 62 Prozent würden Menschen mit einer solchen Brille nicht in ihr Zuhause lassen.

Gleichzeitig haben 43 Prozent Interesse daran, selbst Smart Glasses zu tragen – darunter Menschen, die solche Geräte bereits ausprobiert haben. Befragt wurden 1.164 Personen ab 16 Jahren in Deutschland. Die Ergebnisse beziehen sich auf Deutschland, nicht auf Österreich.

Leuchte mit Grenzen

Smart Glasses unterscheiden sich je nach Modell erheblich. Sie können Kameras, Mikrofone, Lautsprecher, Displays und KI-Funktionen enthalten. Nicht jede smarte Brille besitzt eine Kamera.

Meta verweist bei seinen Kamerabrillen auf eine weiße Aufnahmeleuchte. Diese signalisiere Fotos und Videoaufnahmen für die Galerie. Technische Schutzmechanismen sollen die Kamera deaktivieren, wenn die Leuchte verdeckt oder manipuliert wird. Galerieaufnahmen bleiben laut Hersteller zunächst auf der Brille; Nutzer entscheiden über den Import aufs Smartphone und die Veröffentlichung.

Der Europäische Datenschutzausschuss weist in seiner Stellungnahme vom 13. Oktober allerdings auf Grenzen solcher Hinweise hin: Eine weiße LED könne mit einer Lichtreflexion verwechselt werden. Bisherige Signale ließen viele Außenstehende nicht ausreichend erkennen, dass ihre Daten verarbeitet werden. Empfohlen werden deutlich wahrnehmbare und schwer umgehbare Hinweise, gegebenenfalls ergänzt durch akustische Signale.

Sensible Situationen

Besondere Risiken sieht der Ausschuss in medizinischen Einrichtungen, Schulen, Umkleiden und Schwimmbädern. Kinder könnten die Anwesenheit solcher Geräte und die Folgen einer Aufnahme weniger gut einschätzen.

Auch technische Erkennungs-Apps bieten keine vollständige Sicherheit: Manche Anwendungen können anhand von Bluetooth-Signalen auf bestimmte Kamerabrillen in der Nähe hinweisen. Ob die Brille tatsächlich gerade aufnimmt, lässt sich daraus nicht ableiten.

Bestehende Rechte

Schon heute gelten für Kamerabrillen Datenschutz- und Persönlichkeitsrechte. Die österreichische Datenschutzbehörde betont, dass Nutzer bei personenbezogenen Aufnahmen selbst datenschutzrechtlich verantwortlich sein können. Ob eine Aufnahme zulässig ist, hängt unter anderem von ihrem Zweck, dem Kontext und der Rechtsgrundlage ab.

Eine blinkende Leuchte macht eine Aufnahme nicht automatisch erlaubt. Ebenso wenig fällt jede private Nutzung unter die sogenannte Haushaltsausnahme. Diese wird eng ausgelegt und greift bei einer Verwendung in der Öffentlichkeit regelmäßig nicht.

Aufnehmen und Veröffentlichen sind außerdem getrennt zu beurteilen. Nach dem österreichischen Bildnisschutz dürfen Personenbilder nicht öffentlich verbreitet werden, wenn dadurch berechtigte Interessen der Abgebildeten verletzt werden. Auch Tonaufnahmen und ihre Weitergabe können unter bestimmten Voraussetzungen strafbar sein.

Was Betroffene tun können

Wer eine unerwünschte Aufnahme vermutet, sollte Datum, Ort und mögliche Zeugen notieren. Taucht ein Video im Internet auf, helfen der Beitragslink, der Name des Nutzerkontos und Screenshots dabei, den Sachverhalt zu dokumentieren.

Bei einer vermuteten Datenschutzverletzung können Betroffene Beschwerde bei der österreichischen Datenschutzbehörde einbringen – grundsätzlich kostenlos, per Onlineformular, E-Mail oder Post. Dafür sollte möglichst nachvollziehbar sein, wer für die Aufnahme verantwortlich ist. Die Frist beträgt grundsätzlich ein Jahr ab Kenntnis, höchstens drei Jahre nach dem Vorfall.

Eine österreichische Staatsbürgerschaft ist für den Schutz der eigenen personenbezogenen Daten nicht erforderlich. Ob darüber hinaus Ansprüche auf Unterlassung oder Schadenersatz bestehen, ist gesondert zu prüfen. Schadenersatz kann die Datenschutzbehörde selbst nicht zusprechen; dafür sind Gerichte zuständig.

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KO KOSMO-Redaktion
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