Start Politik
SERBIEN

„Gastarbeiter-Steuer“: Gesetz bittet Auslandsserben zur Kassa

(FOTO: zVg.)

Steuerexperten des Landes erklären, dass alle Menschen, die über einen Wohnsitz in Serbien verfügen und im Ausland arbeiten, auch über eine Steuerpflicht in Serbien verfügen.

Das Finanzamt Serbiens beschloss kürzlich, Steuern von serbischen Bürgern einzutreiben, insofern sie Geld von Kunden im Ausland erhalten. Freiberufler, die das Gesetz streng auslegten, sagen, dass Gastarbeiter, die einen Wohnsitz oder eine Wohnung und eine Familie in Serbien haben, ebenso über eine Steuerpflicht verfügen.

„Steuern und Beiträge können auf Grundlage einer Urheberrechtsvereinbarung oder eines anderen Einkommens und möglicherweise, abhängig von der Höhe des Einkommens, der jährlichen Einkommensteuer gezahlt werden. Unsere Bürger, die im Ausland arbeiten, können hier von der Zahlung der Einkommensteuer oder eines Teils dieser Steuer befreit werden, wenn die Steuer auf ihr Gehalt in dem Land gezahlt wurde, in dem sie leben, und Serbien mit diesem Land ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung geschlossen hat. Aber auch dann können Sozialversicherungsbeiträge nicht freigestellt werden und man ist in beiden Ländern zur Zahlung verpflichtet“, erklärte Steuerberater Milan Trbojević

Offizielle Stellungnahme noch ausständig
Nicht jeder ist davon überzeugt, dass der Staat das Gesetz so auslegen wird. Wie der Steuerberater Djerdj Pap, der auch Vizepräsident des Verwaltungsrates der Vereinigung der Steuerberater Serbiens ist, erklärte, würde das von Trbojević Gesagte stimmen, jedoch glaube er nicht, dass dies die Absicht der Behörden ist:

„Formal sind auch Gastarbeiter verpflichtet, weil sie in Serbien ansässig sind und die Interpretation des Kollegen korrekt ist. Ich denke, dass es nicht die Absicht des Staates ist, diejenigen zu besteuern, die im Ausland ein Gehalt erhalten und dort wohnen. Es wird beschlossen, diejenigen zu besteuern, deren Zahlungen in Serbien ankommen. Und wenn sie Gastarbeiter besteuern möchten, stellt sich die Frage, wie Behörden ihr Einkommen bestimmen können, weil sie dies im Ausland erhalten. Praktisch könnten Bürger, die im Ausland arbeiten, auch besteuert werden, aber es bleibt dem Staat überlassen, zu erklären, was er will“, resümierte Pap.