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EINREISEBESTIMMUNG

Kroatien: Diese Personen dürfen ab heute ohne Quarantäne einreisen

(FOTO: MUP RH)

Das beliebte Urlaubsland Kroatien lässt mit neuen Erleichterungen für Touristen aufhorchen.

Bisher mussten Menschen die aus Kroatien nach Österreich zurückkehrten eine 10-tägige Quarantäne antreten. Nun wurden vom österreichischen Bundesministerium maßgebliche Lockerungen für Kroatien-Rückkehrer verkündet. Doch auch bei der Einreise in das Urlaubsland selbst gibt es Lockerungen, wie das kroatische Tourismusministerium am heutigen Mittwoch bekanntgab.

Bisher konnten nur vollständig Geimpfte ohne Test- oder Quarantänepflicht nach Kroatien einreisen. Dies ändert sich jedoch mit dem heutigen Mittwoch, denn: Kroatien lässt nun Touristen aus den EU- und Schengenländern schon nach der ersten Impfung einreisen. Laut den aufgelockerten Einreisebestimmungen, kann man bereits 22 Tage nach der ersten Dosis auflagenfrei einreisen, teilte das Tourismusministerium mit.

Der Verordnung zufolge können diejenigen, die mit den Impfstoffen von Pfizer, Moderna und Gamaleya (Sputnik) geimpft sind, im Zeitraum von 22 bis maximal 42 Tagen nach dem Erhalt der ersten Dosis einreisen. Bei AstraZeneca liegt diese Zeitspanne zwischen 22 und 84 Tagen. Und auch für Getestete wurde die Gültigkeit des PCR-Tests bei der Einreise verlängert: Sie dürfen nun maximal 72 Stunden alt sein. Für Antigen-Schnelltests gilt nach wie vor, dass sie nicht älter als 48 Stunden sein dürfen. Kinder unter zwölf Jahren können auflagenfrei einreisen, wenn sie in Begleitung von Personen mit einem negativen Test bzw. Impf- oder Genesungsnachweis sind.

Vereinfachungen auch bei Rückreise nach Österreich
Und auch für die Rückreise aus Kroatien gibt es gute Nachrichten: Diese ist nämlich ab sofort wieder ohne Quarantäne möglich – vorausgesetzt, die Reisenden erfüllen die 3-G-Regel. Als Begründung hierfür wurde die verbesserte epidemiologische Lage genannt. Als Nachweis müssen entweder ein ärztliches Zeugnis oder ein negativer PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden) bzw. Antigen-Test (nicht älter als 48 Stunden), ein Impfzertifikat oder ein Genesungszertifikat vorgelegt werden. Akzeptiert werden ausschließlich Dokumente in deutscher oder englischer Sprache. Sollten diese Nachweise bei Einreise nicht vorgelegt werden können, ist binnen 24 Stunden ein PCR- oder Antigen-Test nachzuholen.

Zusätzlich ist vor Einreise nach Österreich eine elektronische Registrierung erforderlich. Das entsprechende Registrierungsformular gibt es unter https://www.bmeia.gv.at.

Quellen und Links: