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Österreich: Geschlechtsumwandlung ändert auch Pensionseintrittsalter

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(FOTO: iStock)

Wenn eine Frau das Geschlecht ändert und zum Mann wird, ändert sich auch das Pensionseintrittsalter, entschied der österreichische Oberste Gerichtshof (OGH).

Mit dem Fall des Renteneintrittsalters im Bezug auf die Geschlechtsänderung wurde der OGH zum ersten Mal konfrontiert. Eine Frau hat mit 57 ihr Geschlecht auf männlich geändert. Fraglich war das Eintrittsalter für die Rente.

Die Frau änderte 2017 ihr Geschlecht durch eine Operation. Bis zu diesem Datum war sie im Zentralregister als Frau geführt, die verheiratet und Mutter von zwei Kindern ist. Nach der operativen Geschlechtsumwandlung wurde sie als Mann eingetragen.

Vor zwei Jahren wurde sie 60 Jahre alt und beantragte die Rente. Die Rentenversicherung lehnte diesen Antrag mit der Begründung ab, dass für diese Person die Altersgrenze für Männer gelte.

Die Antragstellerin legte Berufung beim Gericht ein, da sie primär weibliche Geschlechtsorgane und einen typischen „weiblichen Geschäftslebenslauf“ habe.

Die Berufung wurde von der ersten Instanz in Graz abgewiesen, danach auch der OGH. Die Gerichte wiesen darauf hin, dass die Altersgrenze geschlechtsabhängig ist, weshalb die Eintragung in das Zentrale Bürgerregister als Beweismittel benutzt wurde.

Nicht die weiblichen Geschlechtsorgane waren für die Entscheidung relevant, sondern nur die Tatsache, wie die Antragstellerin im Zentralregister registriert wurde, so der österreichische Oberste Gerichtshof.