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Bis zu 150 Euro: Kroatien straft Touristen für Alkohol & Lärmbelästigung

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Mit dem ersten Tag dieses Jahres ist in Split (Kroatien) eine neue Kommunalverordnung in Kraft getreten, welche an öffentlichen Plätzen Alkoholkonsum, lautes Musizieren und Bikinis verbietet. Für die Zuwiderhandlung sind höhere Strafen als im Vorjahr vorgeschrieben, daher dürfte heuer damit gerechnet werden, dass sich in diesem Sommer keine Touristen in Badekleidung in die Innenstadt verlaufen werden. Wer von einem Ordnungshüter der Gemeinde Split erwischt wird, muss nämlich mit einem Bußgeld von 150 Euro rechnen.

Kein Alkoholkonsum an öffentlichen Plätzen

Ebenfalls ein Bußgeld in Höhe von 150 Euro ist für den Konsum von Alkohol an öffentlichen Plätzen vorgesehen. Wer seinen Hund nicht an der Leine hat, wird nach der Verordnung für Heimtierhaltung mit 66,36 Euro geahndet.

Die Bürger von Split und ihre Gäste werden auf den Straßen von 21 Ordnungsbeamten überwacht, 12 weitere Beamte können von der Stadtverwaltung jederzeit zur Verfügung gestellt werden.

Laut Ordnungsbeamten Josip Gabelica ist die neue Verordnung umfassender, präziser und strenger im Vergleich zur alten und verfolgt den Zweck, im gesamten Stadtgebiet, und insbesondere im historischen Stadtkern (Zone A) ein geregeltes Miteinander zu ermöglichen.

Das Aufstellen von Geldautomaten und Verkaufsautomaten auf öffentlichen Flächen ist nach wie vor verboten, allerdings ermöglicht die neue Entscheidung im Gegensatz zur vorherigen, dass die Ordnungshüter die Übeltäter direkt mit einem Bußgeld ahnden können.

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Keine laute Musik in den Gastgärten

Eine wichtige Neuerung in der Kommunalverordnung ist das Verbot der Nutzung von elektroakustische Geräten in den Gärten von Gastronomiebetrieben (Bars) in der Zone A, d.h. es dürfen keine Lautsprecher und Verstärker verwendet werden. Live-Musik ohne elektroakustische Geräte ist nach wie vor erlaubt. Betriebe, die sich nicht an die Regel halten, müssen mit einem Bußgeld von 1.320 Euro rechnen, die Strafe für die verantwortliche natürliche Person beträgt 300 Euro und für die beteiligte natürliche Person 260 Euro.

Für natürliche Personen sieht die Kommunlaverordnung in den meisten Fällen Geldbußen in Höhe von 150 Euro vor, die Obergrenze liegt allerdings bei 300 Euro.

Die neue Kommunalverordnung ahndet außerdem auch andere Verstöße wie Vermüllen der Umwelt, unerlaubtes Besetzen von öffentlichen Plätzen, Abstellen von Fahrzeugen ohne Kennzeichen auf öffentlichen Flächen und Kampieren außerhalb der Camping-Plätze.