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Elektroaltgeräte

Altes Handy, kaputte Kopfhörer: Diese Geräte muss der Handel jetzt gratis annehmen

Altes Handy, kaputte Kopfhörer: Diese Geräte muss der Handel jetzt gratis annehmen
(Foto: Pexels)
5 Min. Lesezeit |

Die Schublade ist voll mit alten Handys, defekten Kopfhörern und ausgedienten Ladegeräten? Seit Oktober gelten in Österreich zusätzliche Rücknahmepflichten im Handel. Bestimmte kleine Geräte mit Batterie oder Akku könnt ihr kostenlos abgeben, ohne etwas Neues zu kaufen. Allerdings muss nicht jedes Geschäft alles annehmen.

Seit dem 1. Oktober 2026 müssen entsprechende Händler mit mindestens 25 Quadratmetern Verkaufsfläche sehr kleine Elektroaltgeräte mit enthaltenen Batterien oder Akkus kostenlos zurücknehmen. Grundlage ist eine Änderung der österreichischen Elektroaltgeräteverordnung.

Die Rückgabe ist unabhängig vom Kauf eines neuen Geräts möglich. Sie dient der fachgerechten Sammlung und Entsorgung. Eine Rückzahlung des ursprünglichen Kaufpreises ist damit nicht verbunden.

Drei Voraussetzungen

Für die neue Rücknahmepflicht sind drei Punkte entscheidend: Das Gerät muss eine Batterie oder einen Akku enthalten, keine seiner äußeren Abmessungen darf mehr als 25 Zentimeter betragen und das Geschäft muss mindestens 25 Quadratmeter Verkaufsfläche haben.

Zusätzlich muss der Händler entsprechende Gerätearten selbst verkaufen. Die Pflicht umfasst Altgeräte aus privaten Haushalten und die für den jeweiligen Händler üblichen Mengen.

Ein Kabel oder ein Ladegerät ohne enthaltene Batterie fällt deshalb nicht allein wegen seiner geringen Größe unter diese neue Regel. Dafür bleiben andere Rückgabewege, etwa kommunale Sammelstellen, verfügbar.

Diese Geräte zählen

Unter die neue Regelung können beispielsweise Smartphones, Bluetooth-Kopfhörer, Earbuds, elektrische Zahnbürsten, Rasierer, Taschenrechner, Fernbedienungen und kleine batteriebetriebene Spielzeuge fallen.

Auch Einweg-E-Zigaretten und Vapes gehören dazu. Entscheidend sind jeweils die tatsächlichen Abmessungen und die enthaltene Batterie beziehungsweise der Akku.

Die Grenze von 25 Zentimetern gilt für jede äußere Abmessung. Ein Gerät, das zwar schmal, aber länger als 25 Zentimeter ist, erfüllt diese Voraussetzung nicht.

Passender Händler nötig

Die neue Vorschrift macht nicht jedes Geschäft zur allgemeinen Annahmestelle für Elektroschrott. Händler müssen nur jene Gerätearten zurücknehmen, die sie selbst an Verbraucher verkaufen.

Ein Spielwarengeschäft mit batteriebetriebenem Spielzeug muss deshalb nicht automatisch eine elektrische Zahnbürste annehmen. Eine Trafik, die Vapes verkauft und die notwendige Verkaufsfläche erreicht, kann dagegen zur Rücknahme entsprechender Altgeräte verpflichtet sein.

Ein reines Bekleidungsgeschäft muss euer altes Smartphone somit nicht allein deshalb annehmen, weil es größer als 25 Quadratmeter ist.

Ohne Neukauf

Die kostenlose Rückgabe muss im Geschäftslokal oder in dessen unmittelbarer Nähe möglich sein. Ein verpflichtender Ersatzkauf ist für die von der Neuregelung erfassten Geräte nicht vorgesehen.

Die Rücknahme ist allerdings auf die Art und die übliche Anzahl der Geräte beschränkt, die im jeweiligen Geschäft an Verbraucher abgegeben werden. Große gewerbliche Sammelmengen sind davon nicht umfasst.

Wer unsicher ist, ob ein Geschäft das eigene Gerät annehmen muss, sollte vorab nachfragen und dabei Geräteart, Größe sowie die enthaltene Batterie nennen.

Größere Geräte

Für größere Elektrogeräte bleibt die bisherige Rücknahme beim Neukauf relevant: Wer ein neues Gerät kauft, kann grundsätzlich ein gleichartiges Altgerät mit entsprechender Funktion kostenlos zurückgeben.

Bei dieser bisherigen Regelung besteht eine Ausnahme für Geschäfte mit weniger als 150 Quadratmetern Verkaufsfläche, wenn sie im Kassenbereich deutlich darauf hinweisen.

Diese 150-Quadratmeter-Ausnahme ist von der neuen Rücknahmepflicht ab 25 Quadratmetern zu unterscheiden. Eine große Kaffeemaschine ohne Batterie fällt beispielsweise nicht unter die neue Regel für sehr kleine batteriehaltige Geräte.

Daten vorher löschen

Vor der Abgabe eines alten Smartphones sollten persönliche Daten gesichert und anschließend vom Gerät gelöscht werden. Dazu gehören beispielsweise Fotos, Nachrichten und gespeicherte Zugangsdaten.

Meldet eure Konten ab, entfernt SIM- und gegebenenfalls Speicherkarten und setzt das Gerät anschließend nach den Anweisungen des Herstellers auf Werkseinstellungen zurück. Achtet bei einem Weitergeben außerdem darauf, eine vorhandene Aktivierungssperre korrekt zu entfernen.

Die Abgabe zur Entsorgung ersetzt keine Datenlöschung. Lässt sich ein defektes Gerät nicht mehr starten oder löschen, sollte vorab geklärt werden, welche Möglichkeiten zur sicheren Behandlung des Datenspeichers bestehen.

Akku beschädigt?

Bei aufgeblähten, beschädigten oder ungewöhnlich heißen Akkus ist besondere Vorsicht notwendig. Solche Geräte sollten nicht unbemerkt in eine Sammelbox gelegt werden. Informiert das Personal und klärt die geeignete Annahmestelle vorab.

Fest verbaute Akkus sollten nicht gewaltsam herausgelöst werden. Durch Beschädigungen können Kurzschlüsse und Brände entstehen.

Geräte mit auffälligem Akku gehören weder in den Restmüll noch lose zwischen andere Abfälle.

Brandgefahr vermeiden

Ein wesentliches Ziel der neuen Rücknahmepflicht ist die bessere Sammlung von Lithiumbatterien. Werden sie falsch entsorgt und etwa in Müllfahrzeugen oder Sortieranlagen beschädigt, können sie Brände auslösen.

Gerade kleine Produkte wie Vapes, Kopfhörer oder elektrische Spielzeuge werden leicht übersehen. Trotz ihrer geringen Größe enthalten sie elektronische Bauteile und teilweise leistungsfähige Akkus.

Die getrennte Sammlung ermöglicht außerdem, enthaltene Rohstoffe zurückzugewinnen.

Sammelstellen bleiben

Neben dem Handel stehen weiterhin kommunale Sammelstellen zur Verfügung. Österreichweit gibt es rund 2.000 solcher Abgabestellen. Welche Geräte angenommen werden und welche Zugangsbedingungen gelten, erfahrt ihr bei der jeweiligen Gemeinde oder Abfallberatung.

Lose Gerätebatterien und kleinere unbeschädigte Akkus können weiterhin über die dafür vorgesehenen Batteriesammelstellen abgegeben werden. Ganze Elektrogeräte gehören dagegen in die vorgesehene Geräteannahme und nicht einfach in eine Box für lose Batterien.

Wer zu Hause ausmistet, hat seit Oktober somit zusätzliche Rückgabemöglichkeiten: kostenlos, bei passenden Händlern und für bestimmte kleine Geräte auch ohne Neukauf.

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KO KOSMO-Redaktion
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