Seit März 2021 ist ein Mann auf Jobsuche. Ihm fällt es sehr schwer, da seine Gehaltsvorstellung keiner Arbeitsstelle gerecht ist.
Der 42-Jährige war als Sachbearbeiter einer Versicherungsfirma arbeitstätig, doch diesen musste er „aus gesundheitlichen Gründen“ aufgeben. Er bekam für 32 Wochenstunden rund 3.153 Euro brutto. Unter diesem Gehalt möchte er nicht arbeiten. „Für einen Vollzeitjob liegt mein Gehaltswunsch daher bei 4.180 Euro brutto im Monat. Das wäre inklusive Inflation genau das, was ich in meiner alten Anstellung verdient hätte“, meint der Arbeitslose.
Das AMS schickte ihm eine Vermittlung, wo er in einer Baufirma für 1.700 Euro arbeiten könnte. Dies gefiel dem Mann nicht, da es ein Vollzeitjob wäre und er viel zu wenig verdienen würde. Daraufhin schrieb er der Baufirma seine Gehaltsvorstellung, welche sofort zur Absage führte. Außerdem bekam das AMS eine Beschwerde von der Baufirma , welche der Mann nur als Konsequenz tragen muss. Seine Notstandshilfe wurde gestrichen.
AMS nimmt Stellungnahme:
„Bei Bezug von Notstandshilfe ist die kollektivvertragliche Entlohnung der zugewiesenen Stelle ausschlaggebend. Werden vom Leistungsbezieher eindeutig überzogene Lohnforderungen gestellt, so ist dies als Vereitelung einer zumutbaren Stelle zu qualifizieren und eine Sperre der Leistung aus der Arbeitslosenversicherung auszusprechen“, sagt die AMS-Pressesprecherin der Arbeitsmarktservices. Jetzt muss sich der 42-Jährige selbst um eine neue Arbeitsstelle und seinem Wunschgehalt kümmern.
Quelle: Heute-Artikel
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