Daraufhin wurde er von den Behörden als Terror-Helfer eingestuft undverbrachte die folgenden zwei Jahre abwechselnd in Schub- und Untersuchungshaft. Abgewiesene Asylanträge und neue Vorwürfe gegen ihn führten zu dem längeren Aufenthalt in Haftanstalt.
Der Terror-Prozess wurde wiederholt und T. wurde freigesprochen. Dennoch musste er weitere Monate unter gelockerten Schubhaftbedingungen verbringen. Aktuell darf er in seinen Wohnsitz in Wien-Simmering frei ein- und ausgehen, so berichtete „Heute.at“.
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Sein Anwalt Wolfgang Blaschitz möchte dem Marokkaner nun helfen, die Republik Österreich zu verklagen und einen Schadensersatz von fast 300.000 Euro einzufordern. Der Vorwurf lautet: „Entzug der persönlichen Freiheit“ und „fast zwei Jahren ungerechtfertigter Haft“.
Dieser Anspruch wird nun von dem Zivilgericht geprüft und auch ein Psychiater wurde beauftragt, um zu ermitteln, ob der 29-Jährige als angeblicher Terrorist, besonders schlecht behandelt wurde.
Abid T. droht dennoch die Abschiebung und auch gegen einen neuen Vorwurf, der in der Haftzeit entstanden ist, muss er vor Gericht.