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JETZT 150 Euro abholen: Einreichungsfrist bis Ende März

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(FOTO: iStock/Diy13, EPA-EFE/MAX BRUCKER)

Die Bundesregierung hat eine Vielzahl von Maßnahmen ergriffen, um der Teuerungsrate entgegenzuwirken. Dazu zählen der Klimabonus, die Strompreisbremse sowie die Bekämpfung der Kalten Progression. Die Frist für einen Bonusantrag läuft jedoch in Kürze ab, weshalb ein zügiges Handeln geboten ist.

Laut Pressemitteilung des Finanzministeriums haben österreichische Haushalte insgesamt etwa 3 Millionen Gutscheine zur Erstattung von Energiekosten eingereicht, was einem Erleichterungsvolumen von 440 Millionen Euro entspricht. Allerdings wurden aufgrund falscher Angaben etwa 365.000 Gutscheine abgelehnt, wodurch nur ein Erleichterungsvolumen von 375 Millionen Euro realisiert wurde. Die Antragsfrist für den Energiekostenausgleich läuft noch bis Ende März.

Die Gutscheine können beim jeweiligen Stromversorger eingelöst werden und führen zu einer jährlichen Ersparnis von 150 Euro. Als eine der ersten Anti-Inflation-Maßnahmen hatte die Regierung im April 2022 rund 4 Millionen Gutscheine im Gesamtwert von 600 Millionen Euro an österreichische Haushalte verschickt.

Ursprünglich war die Einreichungsfrist bis Ende Oktober 2022 geplant, wurde jedoch mehrfach verlängert, zuletzt bis Ende März 2023. Die endgültige Einreichungsfrist steht somit unmittelbar bevor.