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ERWISCHT

Bipa-Kundin stiehlt teures Parfum und muss ins Gefängnis

BIPA_DIEBSTAHL
(FOTO: iStock)

Eine 30-jährige Mutter zweier Kinder sieht sich mit einer unerbittlichen Justiz konfrontiert: Für den Diebstahl eines Parfums im Wert von 295 Euro aus einer kroatischen Filiale der Drogeriekette Bipa muss sie nun eine unbedingte Gefängnisstrafe von sieben Monaten antreten, nachdem der zuständige Gerichtshof ihre Berufung abwies.

Die Argumentation der Angeklagten, dass die Strafe die „Milträg“ – die Füllmenge des Parfums – nicht berücksichtigt habe, fand bei den Richtern kein Gehör. Der Wert des entwendeten Gutes stand im Vordergrund. Gabi hatte um Milde gebeten, da sie als Alleinerziehende für ihre Kinder verantwortlich ist. Ihre Hoffnung, durch diesen Umstand eine geringere Strafe zu erhalten, wurde vom Gericht nicht erfüllt.

Kindeswohl versus Gerechtigkeit

„Ich bin überzeugt, dass meine Inhaftierung meinen Kindern erheblichen Schaden zufügen und ihre Entwicklung beeinträchtigen würde“, betonte die Mutter. Doch der Gerichtshof blieb bei seiner Ansicht, dass „gerade durch die Freiheitsstrafe die Ziele der Bestrafung erreicht und sowohl auf die Angeklagte als auch auf die Allgemeinheit abschreckend gewirkt werde“. Das Gericht betonte, dass die Verantwortung als Mutter und frühere Verurteilungen sie nicht von weiteren kriminellen Handlungen abgehalten hätten – ein Umstand, der gegen eine Strafmilderung sprach.