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Grundsicherung

Diese Studenten sollen Grundeinkommen von 1200 Euro bekommen

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(FOTO: iStock)

Die Universitätenkonferenz schlägt vor, dass Studien- und Familienbeihilfe durch eine neue Regelung ersetzt werden könnten. Demnach würden Studierende verpflichtet sein, pro Semester etwa 20 ECTS-Punkte zu erwerben, um finanzielle Unterstützung zu erhalten.

In einem wegweisenden Vorstoß setzt sich die Universitätenkonferenz (Uniko) für die Einführung einer studentischen Grundsicherung ein. Dieses finanzielle Unterstützungsmodell zielt darauf ab, allen Studierenden in Österreich, unabhängig vom Einkommen ihrer Eltern, eine fokussierte und hindernisfreie akademische Laufbahn zu ermöglichen. Uniko-Präsident Oliver Vitouch unterstreicht die Bedeutung dieses Vorhabens: Studierende sollen ohne finanziellen Druck ihr Studium zügig abschließen können.

Die Universitätenkonferenz sieht in der studentischen Grundsicherung einen Schlüssel zur Chancengleichheit im Bildungssystem. Die Rektorinnen und Rektoren der 22 öffentlichen Universitäten Österreichs bündeln ihre Kräfte, um für diese Reform zu werben. Das Ziel ist eindeutig: Studierende sollen sich auf ihre akademische Ausbildung konzentrieren können, ohne durch finanzielle Unsicherheiten ausgebremst zu werden.

Weniger Arbeiten, mehr Prüfungen absolvieren

Mit der Einführung der studentischen Grundsicherung erhofft sich die Uniko nicht nur eine Erleichterung des Studierendenalltags, sondern auch eine signifikante Beschleunigung des Studiums. Die Unabhängigkeit vom elterlichen Einkommen wird als entscheidender Schritt hin zu mehr Bildungsgerechtigkeit gesehen.

Die Universitätenkonferenz (Uniko) strebt eine umfassende Reform des Fördersystems an, die sicherstellen soll, dass Studierende mehr Zeit für ihr Studium aufwenden können und weniger für Erwerbsarbeit. Demnach sollen alle Studierenden, die eine bestimmte Anzahl vorgeschriebener Prüfungsleistungen erfüllen, ein staatliches Einkommen erhalten, das sich an der Höhe der Ausgleichszulage orientiert. Der derzeit übliche Richtsatz der Ausgleichszulage, der auch der Mindestpension entspricht, liegt bei 1218 Euro pro Monat.

Im Gegenzug würde die Universitätenkonferenz vorschlagen, die Familienbeihilfe für Studierende abzuschaffen, die derzeit bis zum Alter von 24 Jahren rund 200 Euro monatlich beträgt. Auch die Studienbeihilfe soll in ihrer aktuellen Form wegfallen, die je nach sozialer Situation, Alter und Wohnort zwischen 335 und 923 Euro im Monat variiert und jenen zugutekommt, deren Eltern ein niedriges Einkommen haben.

Mehr Toleranzsemster

Die genaue Ausgestaltung der Reformidee der Uniko ist noch nicht vollständig konkretisiert. Jedoch ließ Oliver Vitouch in seinen Äußerungen am Montag erkennen, dass die Anforderungen für den Bezug des studentischen Grundeinkommens zwar höher sein würden als für die Familienbeihilfe, jedoch etwas weniger streng als für die Studienbeihilfe. Als Beispiel nannte er, dass im Bachelorstudium, das mindestens sechs Semester dauert, Studierende bis zu neun Semester lang Anspruch auf das Grundeinkommen haben sollten. Ein Bachelorstudium umfasst üblicherweise 180 ECTS-Punkte, was auf ein Semester umgerechnet einer notwendigen Prüfungsleistung von 20 ECTS entspricht.

Vorteile für Studierende

Die Universitätenkonferenz setzt sich mit Nachdruck für die Umsetzung dieser Initiative ein, um den Bildungsstandort Österreich weiter zu stärken und allen Studierenden gleiche Chancen zu gewährleisten. Oliver Vitouch betont die langfristigen positiven Auswirkungen für den Wissenschaftsstandort durch eine solche Reform. Die Hoffnung liegt nun auf einer breiten Unterstützung durch Politik und Gesellschaft, um diesen bedeutenden Schritt in Richtung Bildungsgleichheit zu verwirklichen.