Keine Artikel gefunden
Versuche einen anderen Suchbegriff
Preisschock

Diskriminierend!“ Wiener Hundebesitzer rebellieren gegen 160-Euro-Abgabe

Diskriminierend!“ Wiener Hundebesitzer rebellieren gegen 160-Euro-Abgabe
Foto: iStock
2 Min. Lesezeit |

Wiener Hundehalter müssen künftig deutlich mehr zahlen: Die jährliche Steuer steigt auf bis zu 160 Euro pro Tier. Bei Besitzern wächst der Unmut über die drastische Erhöhung.

Die Hundesteuer in Wien wird ab dem kommenden Jahr deutlich ansteigen. Während in rund 2.000 österreichischen Gemeinden unterschiedliche Regelungen gelten – in Graz beispielsweise fällt gar keine Abgabe an – müssen Wiener Hundehalter künftig tiefer in die Tasche greifen. Für den ersten Hund steigt die jährliche Gebühr von bisher 72 auf 120 Euro, für jeden weiteren Vierbeiner sogar von 105 auf 160 Euro. Die Einnahmen fließen direkt an die Magistratsabteilung 6.

⇢ Hundesteuer verdoppelt! So viel kassiert Wien ab 2026

Widerstand der Hundehalter

Diese Erhöhung stößt bei vielen Hundebesitzern auf erheblichen Widerstand. Eine 31-jährige Wienerin, die selbst einen als Listenhund eingestuften Vierbeiner hält, äußert sich kritisch: „Ich empfinde diesen Beschluss als diskriminierend. Die Hundesteuer in Wien ohne ersichtlichen Grund zu erhöhen, wirkt überzogen und kaum durchdacht.“ Die Hundehalterin befürchtet konkrete negative Folgen – nämlich dass Besitzer ihre Tiere künftig möglicherweise nicht mehr ordnungsgemäß registrieren lassen, wodurch besonders Listenhunde statistisch nicht mehr erfasst würden.

⇢ Gebühren-Schock in Wien! Was jetzt auf alle zukommt

Strenge Vorschriften

Diese Entwicklung könnte weitreichendere Konsequenzen haben, denn möglicherweise verzichten Hundehalter dann auch auf den vorgeschriebenen Hundeführschein. In Wien gelten für Besitzer von Listenhunden ohnehin bereits strengere Vorschriften. Sie müssen nicht nur eine spezielle Prüfung mit ihrem Tier ablegen, sondern auch einen Strafregisterauszug vorlegen, um die Haltungserlaubnis zu erhalten. Der verpflichtende Hundeführschein dient dazu, das Verhalten des Tieres einschätzen zu können und es vorausschauend zu führen.

Zudem dürfen Halter von Listenhunden mit ihren Tieren nur unterwegs sein, wenn sie die Promillegrenze von 0,5 nicht überschreiten.