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NEUE REGELUNG

Doppelstaatsbürgerschaft: Trotz Aberkennung weiterhin arbeitsberechtigt in Österreich

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(FOTO: iStock/Wikimedia Commons/Government of Austria)

Personen, die sich länger als fünf Jahre in Östereich aufhalten, können in Zukunft auch nach Verlust der Staatsbürgerschaft weiterhin auf dem inländischen Arbeitsmarkt tätig sein.

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Im ersten Halbjahr 2017 wurde insgesamt 4.695 Personen die österreichische Staatsbürgerschaft verliehen.

Austrotürkische Doppelstaatsbürger, die nach Urteilen der Verwaltungsgerichtsbarkeit ihre österreichische Staatsbürgerschaft abgeben müssen, dürfen vorraussichtlich weiterhin in Österreich arbeiten gehen. Dies bestätigt Johannes Kopf, Vorstand des Arbeitsmarktservice (AMS), in einem Gespräch mit der Tageszeitung „Der Standard“.

Türkisches Abkommen
Grundsätzlich werde es „keine Probleme geben“, so Kopf. Das Assoziationsabkommen mit der Türkei sorgt hierbei für Absicherung. Dieses besagt, dass türkische Staatsbrüger keine weitere Arbeitsbewilligung benötigen, wenn sie bereits länger als fünf Jahre in Österreich sind. Probleme könnten nur jeden Personen haben, die Österreich zwischenzeitlich verlassen haben und dann wieder zurückgekommen sind.

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Verletzung der Menschenrechte
Das Innenministerium ließ jedoch verlauten, dass man nicht davon ausgehe, dass es nach der Aberkennung von Staatsbürgerschaften zu Ausweisungen kommen wird. Bei unbescholtenen Personen, die bereits über einen längeren Zeitraum im Österreich gelebt haben, wäre eine Ausweisung nicht mit der Europäischen Menschenrechtskonvention vereinbar („Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens“). Die meisten Betroffenen würden wohl einen sogenannten humanitären Aufenthaltstitel bekommen.