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Energiekostenzuschuss

Einmaliger 500 Euro-Bonus soll im Mai kommen

GELDSCHEINE
(FOTO: iStock)

Ab Mai werden in einigen Haushalten in Österreich zusätzliche Energiekostenzuschüsse in Höhe von 500 Euro ausgezahlt. Auch in verschiedenen anderen Städten werden ähnliche Einmalzahlungen noch vorgenommen.

Erst vor kurzem beschloss der Gemeinderat in Krems, dass ab Mai ein zusätzlicher Energiekostenzuschuss gewährt wird. Auch in anderen Städten wird eine vergleichbare Einmalzahlung noch überwiesen.

Ab dem 2. Mai erhalten die Bewohner von Krems einen neuen Zuschuss von 500 Euro. Die Voraussetzung dafür ist, dass sie seit mindestens zwei Jahren in Krems gemeldet sind und Anspruch auf den NÖ Heizkostenzuschuss haben oder eine Ausgleichszulage bei der Pension beziehen. Personen, die bereits den Heizkostenzuschuss des Landes erhalten, werden vom Magistrat über die neue städtische Förderung informiert. Berechtigte können den Zuschuss beim Amt für soziale Verwaltung beantragen.

In anderen Städten wie Wels und Graz gibt es bereits seit Anfang März 2024 neue Energiekostenzuschüsse zusätzlich zu den Landesförderungen.

In Graz erhalten Inhaber der SozialCard ab dem 18. März 2024 ebenfalls einen Energiekostenzuschuss in Höhe von 110 Euro. Dieser gilt für Haushalte, deren Card bis mindestens 15. März 2024 gültig ist. Ein Antrag ist nicht erforderlich, da der Betrag automatisch auf das Bankkonto überwiesen wird. Die Auszahlung erfolgt zwischen dem 18. und 22. März.

Energiekostenzuschuss

In der Stadt Wels kann der Energiekostenzuschuss von 100 Euro bis Ende März im Rathaus beim Sozialservice oder bis Ende April online beantragt werden. Um anspruchsberechtigt zu sein, muss seit mindestens dem 1. November 2023 ein ständiger Hauptwohnsitz in der Stadt Wels gemeldet sein und die Einkommensgrenzen müssen eingehalten werden.

Die Einkommensgrenzen betragen für Ein-Personen-Haushalte 1.950 Euro netto pro Monat und für Mehr-Personen-Haushalte 2.800 Euro. Pro Kind steigt die Grenze um 120 Euro pro Monat. Zur Berechnung wird das Einkommen von Jänner 2024 herangezogen. Die Auszahlung erfolgt als Gutschein, der per Post zugestellt wird. Dieser kann im Kundencenter der eww oder für die Wasser- und Heizrechnung eingelöst werden.