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GESETZESENTWURF

Entwurf für neues Kopftuchverbot: Geldstrafe oder zwei Wochen Haft

Kopftuch-Verbot-Österreich-Strafe
(FOTO: iStockphoto)

Die türkis-blaue Regierung übermittelte einen ersten Gesetzesentwurf zum Kopftuchverbot in Volksschulen.

Nachdem Vizekanzler Heinz-Christian Strache vergangenes Wochenende einen Initiativantrag für ein Verbot des Kopftuches für Mädchen bis zum 10. Lebensjahr angekündigte (KOSMO berichtete), wurde nun der erste Gesetzesentwurf veröffentlicht.

Während Strache darin die Möglichkeit zum „Schutz junger Mädchen sieht“, so stemmt sich die SPÖ vehement dagegen. Parteiobfrau Pamela Rendi-Wagner unterstrich die Gesprächsbereitschaft ihrer Partei, betonte jedoch, dass so ein Verbot als „isolierte Einzelmaßnahme“ nicht ausreichend sei.

Geldstrafe oder Haft
Dem eingereichten Gesetzesentwurf ist zu entnehmen, dass bei einem Verstoß gegen das Kopftuchverbot mehrere Hundert Euro Geldstrafe und bei Uneinbringlichkeit sogar eine Haftstrafe drohen.

Die Regierung definierte auch weitere Strafen genau. So soll es bei der ersten Übertretung zu einer verpflichtenden Vorladung der Eltern zu einem Gespräch kommen. Dies muss gesetzlich innerhalb von maximal vier Tagen geschehen.

Zur Geldstrafe kommt es dann nach mehrfachen Verstößen, wobei die Bezirksverwaltungsbehörde das dafür zuständige Organ sein wird. Die Höchststumme der Geldstrafe wurde im Gesetzesentwurf mit 440 Euro festgesetzt. Bezüglich der Ersatzfreiheitsstrafe bei Uneinbringlichkeit wird von bis zu zwei Wochen Haft gesprochen.