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U-AUSSCHUSS

Ermittlungsverfahren gegen Bundeskanzler wegen Falschaussage

(FOTO: BKA/Andy Wenzel)

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat Ermittlungen gegen Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) und seinen Kabinettschef Bernhard Bonelli eingeleitet.

Beide werden der Falschaussage vor dem „Ibiza“-U-Ausschuss verdächtigt und als Beschuldigte geführt, da die WKStA mehrere widersprüchliche Aussagen erkannt haben soll. Der Bundeskanzler ist am Mittwoch vor die Presse getreten und hat sich zu den Vorwürfen geäußert, nachdem  ihn die SPÖ und die NEOS wegen vermeintlicher Falschaussage im U-Ausschuss zur Ibiza- und Casinos-Affäre angezeigt haben. Die Ermittler könnten deshalb einen Strafantrag gegen den Kanzler stellen. Kurz geht davon aus, dass das bald passieren wird: „Ich hab dann vor dem Richter die Chance meine Sicht der Dinge darzulegen“, sagte er im Rahmen der Pressekonferenz. Er behauptet, dass er alle Fragen immer wahrheitsgemäß beantwortet habe und geht von keiner Verurteilung aus. Ein Rücktritt kommt für den Kanzler nicht in Frage.

Er beklagte außerdem die Art und Weise, wie die ganze Causa gehandhabt wurde. Im U-Ausschuss im Parlament hätte es “ „ganz bewusst mit Suggestivfragen, mit Unterstellungen“ gegeben und es wurde eine „aufgeheizte Stimmung“ erzeugt. Man versuche dort  „einem das Wort im Mund umzudrehen“ und einen  „irgendwie in eine Falschaussage hineinzudrängen“, so Kurz.